Europäischer Gerichtshof: Wolfsjagd verboten
OÖ/BRÜSSEL. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem Urteil klar, dass der Wolf nicht gejagt werden darf. Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sieht Oberösterreichs Vorgehen rechtlich gedeckt.

Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war ein Einspruch von WWF und ÖKOBÜRO gegen einen Wolfs-Abschuss-Bescheid in Tirol. Im Zuge dessen hat sich das Tiroler Landesverwaltungsgericht mit Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie an den europäischen Gerichtshof gewandt.
Dieser hat am Donnerstag geurteilt. Die Wolfspopulation in Österreich sei in keinem günstigen Erhaltungszustand, daher dürfen laut EuGH in Österreich keine Wölfe mehr gejagt werden. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es vom Gerichtshofs.
WWF sieht „wegweisendes Urteil“
WWF und ÖKOBÜRO sehen ein „wegweisendes Urteil“ für die Stärkung des Artenschutzes und fordern ein rechtskonformes Wolfs-Management in Österreich. „Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein“, so WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. Nun müsse umgehend mit einer Herdenschutz-Offensive begonnen werden. „Die Politik muss endlich von ihren populistischen Scheinlösungen abrücken und heimische Landwirte umfassend beim Herdenschutz unterstützen“, so Pichler.
Langer-Weninger: „Keine planmäßige Wolfsjagd in Oberösterreich“
Dem Urteil gelassen gegenüber steht Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weniger (ÖVP): „Unsere Wolfsmanagement-Verordnung löst Fälle, in denen es eine Handhabe gegen Risiko- und Schadwölfe braucht. Unsere Vorgangsweise ist praxisorientiert und im Einklang mit den derzeitigen rechtlichen Vorgaben. Wir verfolgen weiter unseren Plan mit Information, Unterstützung von Herdenschutzmaßnahmen, unserer Wolfsmanagementverordnung und einer Forderung nach der Abänderung des Wolfsschutzstatus auf EU-Ebene. Das wurde auch bereits in einer einheitlichen Länderstellungnahme bekräftigt.“
Zu den rechtlichen Aspekten des EuGH-Urteils ist Langer-Weninger überzeugt: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt. Damit ist Oberösterreichs Vorgehen rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden