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Gesamtreform des mehrgeschossigen Wohnbaus in Oberösterreich beschlossen

Tips Logo Karin Seyringer, 09.12.2024 18:27

OÖ/LINZ. Am Montag wurde die angekündigte Gesamtreform des mehrgeschossigen Wohnbaus in Oberösterreich beschlossen, ebenso die Nachverdichtungsverordnung. Wohnbaureferent, LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sieht in den Neuregelungen leistbaren Wohnraum in Oberösterreich weiter gesichert.

 (Foto: dechevm/stock.adobe.com)
(Foto: dechevm/stock.adobe.com)

„Unser Ziel war von Anfang an, dass die Finanzierungsmieten stabil bleiben – es galt, einen Anstieg zu verhindern, weshalb auch die Regelung der 45-jährigen Laufzeit des Landesdarlehens und die Verzinsung von lediglich 0,5 bzw. einem Prozent aus dem Fünf-Punkte-Plan übernommen wurden. Diese Gesamtreform der Wohnbauverordnungen im Bereich des mehrgeschossigen Wohnbaus ist ein weiterer Schritt zur Beibehaltung von leistbarem, lebenswertem Wohnen für alle Generationen“, so Haimbuchner.

Nachverdichtung künftig mit Landesdarlehen

Mit der auch beschlossenen Nachverdichtungsverordnung soll eine effizientere Nutzung versiegelter Flächen gewährleistet werden. Gefördert werden der nachträgliche Zu- bzw. Einbau von Wohnungen, Aufstockung und Abbruch-Neubau.

Der Eigenmitteleinsatz ist ebenso wie die Förderung als Ganzes analog zur Neubauförderungs-Verordnung geregelt: Die gewerblichen und gemeinnützigen Bauträger können künftig entscheiden, ob sie elf Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent Eigenmittel einsetzen. Die Verzinsung dieser Eigenmittel liegt bei einem Eigenmitteleinsatz von

  • elf Prozent bei 2,2 Prozent
  • bei einem Eigenmitteleinsatz von 15 Prozent bei 2,4 Prozent
  • bei einem Eigenmitteleinsatz von 20 Prozent bei 2,6 Prozent

„Damit besitzen die Bauträger hinsichtlich der Verzinsung der eingesetzten Eigenmittel mehr Flexibilität und einen größeren Spielraum als zuvor“, so Haimbuchner. Das Land OÖ arbeitet dabei bei ausgewählten Projekten nicht mehr mit Zuschüssen zu einem handelsüblichen Bankdarlehen, sondern wird auch hier direkte Landesdarlehen einsetzen.

„Das hat den Vorteil, dass diese Art von Projekten wirtschaftlich wesentlich besser bzw. überhaupt darstellbar sind. Damit tragen wir dafür Sorge, dass der Flächenverbrauch eingedämmt wird und bestehende Substanzen, die bereits aufgeschlossen sind, noch besser genützt werden“, so Haimbuchner.

Mehr zum Thema: Sozialer Wohnbau: Künftig auch Landesdarlehen für Nachverdichtungs-Projekte


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