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Lehre: Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen

Tips Logo Online Redaktion, 28.02.2025 07:00

OÖ. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugend­liche prinzipiell bis 18 Jahre nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Lehrlinge sollten sich mit den Grundzügen des Arbeitsrechts beschäftigen. Denn wer nichts weiß, muss alles glauben. (Foto: Elmira/stock.adobe.com)

Wenn es der Kollektivvertrag zulässt, kann über einen mehrwöchigen Durch­rech­nungs­zeitraum die Arbeitszeit in einzelnen Wochen auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden. Allerdings darf die Arbeitszeit im Durchschnitt dieses Durch­rechn­ungs­zeit­raum­es 40 Stunden nicht übersteigen. Um eine längere Freizeit zu erreichen wäre es zum Beispiel in Ordnung, wenn man am Freitag früher Schluss macht und dafür an den anderen Tagen neun Stunden arbeitet. Oder: Wenn die tägliche Arbeitszeit auf neun Stunden verlängert wird, damit ein Fenstertag eingearbeitet wird und ein extralanges Wochenende entsteht. Die zulässige Wochenarbeitszeit kann also etwas anderes auf die Wochentage verteilt werden, wenn dafür eine längere Freizeitphase herausschaut. Diese muss mit der Wochenfreizeit zusammenhängen, also dem Wochenende oder einer anderen längere Freizeitphase im Laufe einer Woche. 

Auf Reisen

Bei Jugendlichen ab 16 Jahren in einem Lehr- oder sonstigen Arbeitsverhältnis kann die Tagesarbeitszeit durch Reisezeiten auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden.

Überstunden

Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte Wochenarbeits­zeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und der entsprechende Kollektivvertrag. Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen. 

„Bei Lehrlingen ab 18 ist für die Berechnung der Über­stunden-­Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentlohnung vorsehen“, erklärt die Arbeiterkammer.


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