Rasen mit dem Dienstwagen: Probleme im Job drohen
Ö. Bei Verkehrsdelikten mit einem Firmenfahrzeug drohen dem Lenker neben Verwaltungsstrafen auch arbeitsrechtliche Unannehmlichkeiten.

„Begeht ein Arbeitnehmer Verkehrsdelikte, kann er – aus arbeitsrechtlicher Sicht – verwarnt werden. Ein Führerscheinentzug kann – je nach Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers – je nach den Umständen des Einzelfalls auch die Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen“, sagt Birgit Kronberger von www.vorlagenportal.at. Besonders bei Berufskraftfahrern, deren Haupttätigkeit das Lenken von Fahrzeugen darstellt und für die im Betrieb keine Alternativtätigkeit zur Verfügung steht, ist ein mehrmonatiger Führerscheinentzug in der Regel sogar ein berechtigter Grund für eine fristlose Entlassung.
Steuerpflichtige Zuwendung: Wenn der Chef bezahlt
Behördlich verhängte Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsverstößen sind vom Fahrzeuglenker zu bezahlen. Bei einem Firmenauto muss also der Arbeitnehmer, der mit dem Fahrzeug ins Radar gefahren ist, die Strafe selbst bezahlen. Der Arbeitgeber hat eine an ihn gerichtete Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers wahrheitsgemäß zu beantworten bzw. eine Anonymverfügung dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung der über einen Arbeitnehmer verhängten Strafe, so ist dies in der Regel als steuerpflichtige Zuwendung zu behandeln, die in der Lohnverrechnung den Lohnabgaben zu unterwerfen ist.


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