Oberösterreich schärft bei Sozialhilfe nach: Gesetzesentwurf geht in Begutachtung
OÖ/LINZ. Oberösterreich will bei der Sozialhilfe nochmals nachschärfen. Vor allem geht es um strengere Sanktionsmöglichkeiten, eine Weiterentwicklung der Bemühungspflicht und auch eine Ausweitung des Case-Managements für eine bessere Vermittlung am Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen arbeitsfähige Langzeitbezieher. Der Gesetzesentwurf geht diese Woche in Begutachtung.
Das Sozialressort des Landes OÖ hat gemeinsam mit Städtebund und Oö. Gemeindebund – Gemeinden und Städte sind zum großen Teil Finanziers der Sozialhilfe – sowie dem AMS das Projekt „Sozialhilfe und Beschäftigung“ gestartet. Ziel ist es, die Sozialhilfe in Oberösterreich treffsicherer zu gestalten.
Bereits seit 2023 gelten Deutschpflicht und gestaffelte Kindersätze. Das habe sich auf die Bezieher-Zahlen in Oberösterreich bereits ausgewirkt, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP). Diese werde seither konstant auf niedrigem Niveau gehalten. Hauptsächlich aufgrund mangelnder Besuche von Deutschkursen gab es im vergangenen Jahr auch etwa 800 Sozialhilfe-Kürzungen in OÖ.
Im Juni 2025 bezogen 6.089 Personen in 3.632 Haushalten in Oberösterreich Sozialhilfe. 3.416 davon waren österreichische Staatsbürger, 1.630 Asylberechtigte.
Im Jahr 2024 bekamen 9.207 Personen zumindest einen Tag lang Sozialhilfe. 3.510 davon waren Vollbezieher, 1.985 erhielten Sozialhilfe zu einer AMS-Leistung, 972 Personen erhielten Sozialhilfe neben einem Erwerbseinkommen („Working poor“).
62 Prozent Langzeitbezieher
Rund 62 Prozent der Sozialhilfe-Bezieher sind laut Dörfel länger als ein halbes Jahr in der Sozialhilfe. Ebenfalls rund 62 Prozent davon gelten als arbeitsfähig und haben auch keine Betreuungspflichten. Man müsse herausfinden, warum das so sei und noch enger mit dem AMS zusammenarbeiten bzw. frühzeitig einschreiten, so Dörfel.
Es sei ein Gebot der Fairness, mit Sozialhilfe jene zu unterstützen, die sich in einer Notlage finden, aber nicht als Lebensmodell, so auch FPÖ-Klubobmann Thomas Dim.
Eckpunkte: Das sind die Neuerungen
Neuerungen in der Gesetzesnovelle betreffen
- Neufassung der Sanktionsstufen: Bisher gelten drei Kürzungssätze von zehn bis 50 Prozent. Künftig soll es nur mehr zwei Sanktionsstufen geben: Bei einem Verstoß gegen die Bemühungspflicht werden schon zu Beginn 30 Prozent der Leistung für einen Monat gekürzt, die zweite Stufe beträgt 50 Prozent (für drei Monate). Sollte auch dann der Bemühungspflicht nicht nachgekommen werden, kann die gesamte Sozialhilfe eingestellt werden.
- die Bemühungspflicht wird weiter konkretisiert – aktive Suche um Arbeit
- Case-Management (individuelle Betreuung zur Arbeitsvermittlung) wird neu aufgestellt, um arbeitsfähige Langzeitbezieher besser vermitteln zu können
- Forcierung Ausweitung der Arbeitszeit bei Sozialhilfebezieher in Teilzeitbeschäftigung, unter Berücksichtigung von Betreuungspflichten
- Neue Zielbestimmung: Eltern stärker in die Pflicht nehmen bezüglich der Schul- und Kindergartenpflicht, „wir wollen nicht, dass Armut vererbt wird“, so Dörfel.
- Anpassung datenschutzrechtlicher Regelungen, um Daten verschiedener Stellen verschränken zu können und wenn nötig, Sanktionen rascher einleiten zu können
Dörfl und Dim sehen das OÖ-Modell als Vorbild für den Bund, „wir wollen dem Bund einen Impuls geben“, so Dim. „Eine Gleichbehandlung für die arbeitende Bevölkerung muss geschaffen werden. Die Sozialhilfe muss die letzte Auffangstation sein, nicht die erste Anlaufstelle – sie ist kein bedingungsloses Grundeinkommen.“ Dim wie Dörfel fordern insbesondere eine bundesweite Staffelung der Kinderbeträge analog zum oö. Modell.
Anfang 2026 in Kraft
Die geplante Novelle des Oö. Sozialhilfeausführungsgesetzes (SOHAG) geht nun in Begutachtung, sechs Wochen dauert die Begutachtungsfrist. Im Landtag soll die Novelle am 25. September Eingang finden, die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Gelten sollen die Neuerungen ab Anfang 2026.
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