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OÖ/LINZ. Oberösterreich will künftig noch strenger gegen vermeintlichen Sozialmissbrauch vorgehen. Integrations- und Soziallandesrat Christian Dörfel (ÖVP) brachte am Donnerstag die Novelle des oberösterreichischen Sozialhilfegesetzes in den Ausschuss ein. Der Beschluss soll bis Jahresende erfolgen, das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2026 geplant.

Integrations-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) hat am Donnerstag das „strengste Sozialhilfegesetz aller neun Bundesländer“ in den Oö. Landtag eingebracht. (Foto: Volker Weihbold)

Sozialhilfe dürfe kein Lebensmodell sein, betont die OÖVP. „Gerade die Sozialhilfe soll ein Impuls zur Selbsthilfe sein und darf kein Lebensmodell werden. Sie muss eine Überbrückung in Notlagen bleiben“, unterstreicht Klubobfrau Margit Angerlehner (ÖVP).

Härtere Sanktionen und neue Pflichten

Künftig soll bereits beim ersten Verstoß gegen Auflagen – etwa die Weigerung, an Deutsch- oder Werte-Kursen teilzunehmen – die Leistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim zweiten Verstoß droht eine Reduktion um 50 Prozent für drei Monate, bei weiteren Pflichtverletzungen kann die Sozialhilfe sogar ganz gestrichen werden.

Ein zentraler Punkt der Novelle sei die verstärkte Eigenverantwortung der Bezieher, wie betont wird. 

Die Zusammenarbeit mit dem AMS solle zudem ausgebaut werden, um arbeitsfähige Langzeitbezieher gezielter in Beschäftigung zu bringen. 

Kritik an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit

Wie von den OÖN berichtet, kritisieren Justizministerium und Bundeskanzleramt  „mangelnde Rücksicht auf den Datenschutz“. Problematisch seien vor allem die erweiterten Abfragebefugnisse für Bezirksbehörden und Gemeinden, die künftig Einsicht in Krankengeschichten und andere persönliche Daten nehmen dürften.

Auch die Bemühungspflicht sei zu vage formuliert – es sei nicht klar definiert, wann tatsächlich ein Verstoß vorliege. Nach der Begutachtung wurden laut Dörfel „Ergänzungen und Konkretisierungen“ eingearbeitet, insbesondere bei der Datenverarbeitung und den Prüfmechanismen.

Ausblick: Ausschuss berät dritte Fassung

Die dritte Fassung der Gesetzesnovelle wurde am Donnerstag, 23. Oktober, im zuständigen Landtagsausschuss präsentiert. Noch ist offen, welche der kritischen Stellungnahmen tatsächlich eingearbeitet wurden.

„Wichtig erscheint uns, den Gesundheitszustand der Bezieher entsprechend in die Entscheidungen einzubeziehen (...) Mit den in der Novelle enthaltenen tiefgreifenderen Sanktionierungen steht zu befürchten, dass das subsidiäre System der Sozialhilfe für diese Menschen entweder in reduziertem Ausmaß zur Verfügung steht - oder im schlimmsten Fall temporär gar nicht mehr genutzt werden kann“, so unter anderem eine der Stellungnahmen durch die Sozialplattform OÖ.


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