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Bedingte Haftstrafe für Wöginger in "Postenschacher-Affäre"

Tips Logo Online Redaktion, 04.05.2026 14:33

OÖ/LINZ/BEZIRK. (Update) ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist in der Causa Finanzamt Braunau vom Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 240 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wöginger trat aber mit sofortiger Wirkung als Klubobmann zurück. 

August Wöginger wurde in erster Instanz nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. (Foto: Volker Weihbold)

Auch die beiden in der Postenschacher-Affäre ebenfalls angeklagten Finanzbeamten wurden wegen falscher Beweisaussage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu 126 bzw. 188 Euro verurteilt.

Der Strafrahmen für alle drei Angeklagten betrug sechs Monate bis drei Jahre. 

Der Anwalt von Wöginger meldete Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an. Die beiden anderen Verteidiger erbaten sich Bedenkzeit, auch hier sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

„Vertrauen in Verwaltung stärken“

In der Begründung des Urteils führte die Vorsitzende des Schöffengerichts aus, dass es einer spürbaren Sanktion bedürfe, um das Vertrauen übergangener Bewerber und der Allgemeinbevölkerung in die staatliche Verwaltung wieder zu bestärken.

Mildernd erachtete das Gericht bei allen drei Angeklagten den bisher ordentlichen Lebenswandel, den Umstand, dass die Tat länger zurückliegt und sich die Angeklagten seither wohlverhalten haben. Zudem wurde symbolischer Schadenersatz für eine unterlegene Bewerberin geleistet.

Bei dem Prozess ging es um den Vorwurf, dass im Jahr 2017 ein ÖVP-Bürgermeister bei der Vergabe des Vorstandsposten im Finanzamt Braunau aus parteipolitischen Motiven bevorzugt behandelt wurde. 

Update: Politische Reaktionen

OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger nahm den Rücktritt Wögingers zur Kenntnis und dankte ihm für die Arbeit vergangener Jahre. „August Wöginger hat heute nach dem nicht rechtskräftigen Urteil eine persönliche Entscheidung getroffen, die wir für richtig halten und respektieren. Gerichtsurteile sind zu akzeptieren, auch wenn wir uns für August Wöginger einen Freispruch erhofft hätten. Wir danken ihm für seine jahrelange Tätigkeit als Klubobmann, durch die er gerade im Bereich der Pflege und im Sozialbereich für viele Verbesserungen für die Menschen beigetragen hat. Als Abgeordneter zum Nationalrat wird er weiterhin und insbesondere in diesen Themenfeldern seine umfangreiche Erfahrung einbringen können.“

„Richtige Konsequenz“

Die Grünen sahen den Schritt des ÖVP-Klubobmanns als alternativlos an. „August Wöginger hat die einzig richtige Konsequenz gezogen. Sein Rücktritt war nach diesem Schuldspruch de facto alternativlos. Ein Zögern, Zaudern, jegliches Relativieren oder gar Kleben am Klubobmann-Sessel wäre den Menschen nicht vermittelbar gewesen und hätte das Ansehen der Politik weiter untergraben“, reagiert der Grüne Landessprecher Landesrat Stefan Kaineder.

Kritik, dass Wöginger sein Nationalratsmandat behalten wird, kommt von der MFG. „Wenn selbst in den eigenen Reihen ein Rücktritt unausweichlich wird, zeigt das die Tragweite dieses Schuldspruchs. Wer wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wird, hat in der Politik insgesamt nichts mehr verloren“, stellt Joachim Aigner, MFG-OÖ Landesparteiobmann, klar.

„Rechtsstaat funktioniert“

Die SPÖ Oberösterreich sieht im erstinstanzlichen Urteil gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger einen Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats. „Die bisherige Abwicklung des Strafverfahrens zeigt klar: Unsere Justiz arbeitet unabhängig, objektiv und ohne politische Einflussnahme. Das ist ein starkes Signal und ein gutes Zeugnis für unser Land“, betont SPÖ-OÖ-Landesgeschäftsführerin Nicole Trudenberger in einer ersten Reaktion.


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