Bürgerinitiative legt Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht ein
Die Bürgerinitiative „Besorgte Bürger Paschings“ kämpft weiterhin gegen die von Banner geplante Batteriefabrik. Vor kurzem wurden zwei Klagen gegen den UVP-Feststellungsbescheid von 2013 und gegen das gewerbebehördliche Verfahren eingereicht.

Laut Margit Mittermaier, Sprecherin der Initiative, sei im Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Bescheid von 2013 nur von einer „Metallpulvererzeugung“ gesprochen worden, nicht aber von einer von der Bürgerinitiative als extrem problematisch angesehenen Bleioxiderzeugung. Für den Umweltrechtsexperten Wolfgang List hat der Bescheid folglich keine Bindungswirkung. Die Klage gegen den gewerbebehördlichen Bescheid bezieht sich auf eine von Anrainern geforderte Seveso-Widmung, da die geplante Betriebsanlage unter die Seveso III-Richtlinien fallen würde. Wirtschafts-Landesrat Michael Strugl (ÖVP) bezeichnete die bestehende Widmung Bauland-Betriebsbaugebiet jedoch als zulässig. Das hätten die Direktion Inneres und Kommunales und die Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik des Amtes der OÖ Landesregierung im Rahmen einer rechtlichen Prüfung klar festgestellt. Die Bürgerinitiative fordert darüber hinaus einen neuen Standort für die Batteriefabrik auf einer beliebigen Industriebrache in Oberösterreich. „Wir haben einen alternativen Standort aufgezeigt, das Unternehmen zieht diesen aber nicht in Betracht. Die bestehende Widmung lässt diese Nutzung am geplanten Standort in Pasching im Rahmen der geltenden Bestimmungen für Anlagengenehmigungen jedenfalls zu“, argumentierte Strugl.


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