Zu hohe Kanalgebühren verrechnet: Liste Fritz Böhm erstattet Anzeige
PASCHING. In der Gemeinde Pasching wurde, wie berichtet, die gesetzliche Höchstgrenze für Kanalgebühren von maximal 200 Prozent der Gesamtkosten jahrelang missachtet. Jetzt erstattete die Bürgerliste Fritz Böhm Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz.

Laut Gesetz dürfen die Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen maximal das Doppelte der kalkulatorischen Kosten (Gesamtkosten) betragen. ln der Gemeinde Pasching werden seit mehreren Jahren Kanalbenützungsgebühren beschlossen und eingehoben, die diese gesetzliche Grenze teilweise sogar wesentlich überschreiten. „In Wortmeldungen im Gemeinderat habe ich in der Vergangenheit mehrmals auf diesen Umstand hingewiesen und diesen gesetzeswidrigen Umstand kritisiert“, so Helmut Hofstadler, Fraktionsobmann der Bürgerliste Fritz Böhm.
Jahrelang zu viel bezahlt
„Stellt man nicht die „Gesamtkosten“, in diese werden geschätzte zukünftige Aufwendungen für Reparaturen und Neuanschaffungen bereits eingerechnet, sondern die tatsächlichen Aufwendungen (Betriebsausgaben) den Einnahmen gegenüber, sieht man, dass die Paschinger jahrelang mehr als das Dreifache der tatsächlichen Aufwendungen an Kanalgebühren bezahlt haben“, kritisiert Hofstadler. Alleine die Mehreinnahmen der letzten fünf Jahre würden laut dem Fraktionsobmann 5,72 Millionen Euro an Überschüssen ergeben, lediglich 1,08 Millionen davon seien als Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Neuerrichtungen zurückgelegt worden. Und: Obwohl eigentlich zweckgebunden, würde der Rest im Gemeindebudget für Allgemeines versickern.
Bürgermeister reagiert
Paschings Bürgermeister Peter Mair (SPÖ) reagiert auf die Vorwürfe: „Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen und warten erst die endgültige Prüfung im Herbst ab.“ Erst dann könne man weitere Maßnahmen – etwa Rückzahlungen oder ein Guthaben für die Bürger – ergreifen.


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