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Sachbeschädigungen an Halloween sind keine Kavaliersdelikte

Online Redaktion, 29.10.2025 13:09

NÖ. Mit Halloween vor der Tür appelliert die Landespolizeidirektion Niederösterreich daran, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, keine Kavaliersdelikte sind.

 (Foto: JenkoAtaman/stock.adobe.com (Symbolfoto))
(Foto: JenkoAtaman/stock.adobe.com (Symbolfoto))

Die Strafen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des verursachten Schadens. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter vierzehn Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen – etwa für die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur zerstörter Gegenstände.

Zudem wird in bestimmten Fällen der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger informiert, der bei Bedarf Maßnahmen setzt.

Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes zu feiern, empfiehlt die Landespolizeidirektion Niederösterreich:

  • Eltern sollten mit ihren Kindern im Vorfeld über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus sprechen.

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Materialien: Eltern sollten darauf achten, dass Kinder keine Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.

  • Sensible Bereiche schützen: Hauseigentümer sollten wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen.

  • Ruhige Reaktionen: Falls eine Straftat erfolgt, sollte ruhig reagiert und die Polizei unter der Notrufnummer 133 verständigt werden.


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