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Neues Grundwasserschongebiet in der St. Georgener Bucht sichert Wasserqualität für Generationen

Mag. Claudia Greindl, 23.04.2025 18:06

LANGENSTEIN/ST. GEORGEN/G./LUFTENBERG. 300 Hektar groß ist das jüngst verordnete Grundwasserschongebiet St. Georgener Bucht in den Gemeinden Langenstein, St. Georgen an der Gusen und Luftenberg. In diesem Aubereich entlang der Donau liegt die Trinkwasser-Reserve der Zukunft für viele tausend Bewohner der Region. Sie wird in klimawandelbedingten Trocken- und Dürrezeiten eine große Rolle spielen.

Vom Turm der Ruine Spilberg bietet sich ein hervorragender Ausblick auf das neue Grundwasserschongebiet. Im Bild: Wasserverbandobmann Erich Wahl, Bgm. Christan Aufreiter (Langenstein), Landesrat Stefan Kaineder, Bgm. Andreas Derntl (St. Georgen/G.) und Vizebürgermeister Patrick Kurz (Luftenberg) (Foto: Claudia Greindl)

Als 36. Grundwasserschongebiet in Oberösterreich hat die Landesregierung die St. Georgener Bucht definiert. „Wir sichern damit eine strategische Reserve von qualitätsvollem Trinkwasser dort, wo man Wasser findet, wenn es anderswo damit eng wird“, sagt Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder. 37 weitere Schongebiete sind bereits in Planung. Erste Bestrebungen für die St. Georgener Bucht gab es schon vor mehr als zehn Jahren. Der Wasserverband Untere Gusen (er versorgt gut 15.000 Menschen in fünf Gemeinden mit Trinkwasser) hat gemeinsam mit der Linz AG die Unterschutzstellung angestoßen, die Vorarbeiten durchgeführt und finanziert. Das Areal umfasst eine Kernzone, den innersten Bereich direkt um Brunnen oder Quelle, der am strengsten geschützt ist, und Randzonen.

Spielraum nach oben vorhanden

„Unsere derzeit erschlossenen Wasservorkommen sichern unbelastetes Trinkwasser auf viele Jahre, und es ist noch Spielraum nach oben da“, so der Vorsitzende des Wasserverbandes, Altbürgermeister LAbg. Erich Wahl. „Wir wollen jedoch das wertvolle Grundwasservorkommen der St. Georgener Bucht für zukünftige Generationen erhalten.“ Trinkwasser habe jedenfalls Vorrang vor dem Abbau der hier vorhandenen großflächigen Schotterfluren.

Wahls Dank und jener der Bürgermeister der Anrainer-Gemeinden Christian Aufreiter (Langenstein), Hilde Prandner (Luftenberg) und Andreas Derntl (St. Georgen an der Gusen) gilt vor allem den Grundanrainern, die durch die Verordnung des Grundwasserschongebiets Einschränkungen, zum Beispiel in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder bei Bauvorhaben, unterworfen sind. Das sensible Grundwasservorkommen muss dauerhaft vor Verunreinigungen geschützt werden. Für bestimmte Vorhaben gibt es daher eine Bewilligungspflicht, etwa für die Lagerung wassergefährdender Stoffe, auf Aufgrabungen und Bohrungen, für die Befestigung von Flächen wie Parkplätzen oder Verkehrsflächen, wenn sie größer als 250 Quadratmeter sind.

Was im Schongebiet verboten ist

Gänzlich verboten sind im Schongebiet unter anderem die Errichtung von Deponien, die Einbringung von belastetem Aushubmaterial, Nass- und Trockenbaggerungen, das Einbringen von Abwässern ins Grundwasser und die Verwendung von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Für die Kernzone gelten besondere Regelungen, die etwa die Errichtung von Freizeiteinrichtungen oder großer Verkehrswege bewilligungspflichtig machen. Auch Grabungen mit mehr als einen Meter Tiefe, das Anlegen von Friedhöfen und neue Brunnenanlagen sind untersagt. Bestehende oder bereits bewilligte Brunnen dürfen weiter betrieben werden.

Landwirtschaft bleibt möglich

Auf landwirtschaftlichen Flächen geht es vor allem darum, eine zu starke Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu vermeiden. „Landwirtschaft bleibt aber grundsätzlich natürlich möglich“, betont Landesrat Kaineder. Mit den betroffenen Landwirten habe man frühzeitig das Gespräch gesucht. „Es waren natürlich nicht alle von vornherein dafür, aber schlussendlich haben alle die Bedeutung verstanden“, sagt Bürgermeister Christian Aufreiter aus Langenstein. Geschützt ist übrigens künftig nicht nur das Wasser, „auch der Auwald bleibt als wichtiges Erholungsgebiet erhalten“, betont Aufreiter.

Derzeit bezieht die Bevölkerung aus fünf Gemeinden (Langenstein, Luftenberg, St. Georgen an der Gusen, Teile von Ried in der Riedmark und Engerwitzdorf) ihr Trinkwasser aus dem Versorgungsgebiet des Wasserverbands Untere Gusen. 600.000 bis 700.000 Kubikmeter Wasser werden pro Jahr aus der St. Georgener Bucht gefördert, bis zu drei Millionen Kubikmeter pro Jahr wären laut Konsens möglich. Es gibt aber noch viel mehr Potenzial, das nun durch das Grundwasserschongebiet geschützt wird.

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