Leserbrief: Wasser- und Kanalgebühren - Handlungsbedarf in den Gemeinderatsstuben
SANKT GEORGEN/GUSEN. Fritz Baumgartner aus Sankt Georgen an der Gusen hat der Perger Redaktion einen Leserbrief zukommen lassen.

Fritz Baumgartner: „Österreich gliedert sich in rund 2.100 Gemeinden und all deren Gemeinderäte fuhrwerken jährlich an 2.100 Verordnungen für die Einhebung von Wasser- und Kanalgebühren herum. Dabei werden nicht nur VERBRAUCHSgebühren (nach Liter / beziehungsweise Kubikmeter) sondern auch sogenannte GRUNDgebühren vorgeschrieben. Diese Grundgebühren machen bei Wassersparern zum Teil bis zu 50 Prozent der gesamten Vorschreibung aus und bemessen sich oftmals nach Hausflächen (kurioserweise auch bei Flächen ohne Bewohnung, ohne Wasseranschluss wie für Garagen, Carports, und Ähnlichem).“
„Verwendung von Flächengrößen als Messparameter ist völlig unkausal“
„Die Verwendung von Flächengrößen als Messparameter für Wasser- und Kanalgebühren ist völlig unkausal und nicht verursachungsgemäß. Wasserpritschler, Autowäscher und Poolbesitzer freuen sich, weil deren nach Liter pro Kubikmeter berechneten Verbrauchsgebühren entsprechend günstiger sind, zumal der Rest von den sparsamen Flächenbesitzern über deren hohe Grundgebühr abgedeckt wird.“
„Effizienter Umgang mit Ressource Wasser“
„Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert in Artikel 9 einen effizienten (sparsamen) Umgang mit der Ressource Wasser. In Zeiten der austrocknenden Felder, der leeren Flüsse und der verschwindenden Gletscher müssen die Gemeinderäte endlich aufwachen und in Hinblick auf den planetenzerstörenden Klimawandel und ebenso in Hinblick auf die versprochene Verwaltungs- und Entbürokratisierungsreform eine gescheite, gerechte, österreichumspannende, ÖKOLOGISCHE Gebührenverordnung veröffentlichen. Die verfassungsrechtlich gesicherte Gemeindeautonomie bedeutet zugleich auch, verantwortlich über die Gemeinderatsstube hinauszudenken.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden