Wer die Medienlandschaft in Deutschland und Österreich in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt hat, konnte nachlesen, dass es für Käufer eines vom Volkswagen-Skandal betroffenen Fahrzeuges nach Einbringung von Klagen positive Ergebnisse gab. Die Frage ist: Wie lang hat man für die Klagseinbringung Zeit?
Gegen den VW-Händler verjähren die Ansprüche voraussichtlich Ende des Jahres 2017, gegen die Volkswagen AG selbst im Frühherbst 2018.
Zuletzt hat das Oberlandesgericht Wien die Hoffnung derjenigen Autokäufer zunichte gemacht, die darauf gesetzt hatten, dass so lange das Strafverfahren läuft, nichts verjähren kann: der Strafakt wurde zur Gänze nach Deutschland abgeschoben, dort gibt es kein Unternehmensstrafrecht und kann die Verjährung gegen VW nicht unterbrochen werden.
Für rechtsschutzversicherte Autokäufer übernimmt das Kostenrisiko eine Versicherung, für nicht rechtsschutzversicherte Verbraucher und Unternehmer gibt es diverse Plattformen (zB Cobin Claims), die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Ansprüche der Geschädigten zu bündeln und diese dann – finanziert durch einen Prozesskostenfinanzierer – ohne finanzielles Risiko geltend zu machen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich unentgeltlich und unverbindlich mit einem unserer Kompetenzzentren in Linz, Wien oder Schwertberg in Verbindung.
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