Arbeitslosenquote im Bezirk Perg unter Juni-Niveau von 2019
BEZIRK PERG. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten setzt sich auch im Juni fort. Die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent vom Juni 2019 wurde mit aktuell 2,7 Prozent bereits unterboten. Mit der schrittweisen Aufhebung der Coronaschutzmaßnahmen kehren betroffene Unternehmen in den Vollbetrieb zurück. Jedoch erschweren die fehlenden Fachkräfte und die steigende Inflation einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung.
„Die Zahl der beim AMS Perg als arbeitslos vorgemerkten Personen ist im Juni im Vergleich zum Vorjahr um 36,4 Prozent auf 849 Personen (459 Frauen, 390 Männer) gesunken“, sagt Stefan Gringinger, stellvertretender Leiter AMS Perg. Die Anzahl der AMS-Kunden in Schulungen bleibt mit 373 Teilnehmern auf einem hohen Niveau. 44 Prozent der im Juni beim AMS Perg arbeitslos vorgemerkten Personen verfügen nur über einen Pflichtschulabschluss. Mit den Budgetmitteln aus der Corona-Joboffensive wirkt das AMS mit einem breiten Angebot an Aus-und Weiterbildungen dem Qualifizierungsmangel entgegen. Mit 34 Prozent bildet die Gruppe der 25 bis 39-Jährigen den größten Anteil der im Juni arbeitslos gemeldeten Personen. Ein Anteil von 30 Prozent in der Gruppe der 50 bis 59-Jährigen und der Rückgang der Arbeitslosigkeit von 31 Prozent zum Vorjahresmonat in dieser Altersgruppe zeigen, dass derzeit auch ältere Arbeitskräfte gute Chancen auf Beschäftigung haben.
Stellenmarkt
Ende Juni waren insgesamt 896 offene Stellen gemeldet. Das sind um 37 Prozent mehr Stellenmeldungen als im Vergleichsmonat des Jahres 2019. Die Arbeitskräftenachfrage zeigt weiterhin einen positiven Trend. Der Fachkräftemangel wird wieder zum beherrschenden Thema bei den Unternehmen.
Kurzarbeit - Phase V
Seit 1. Juli gilt das neue Kurzarbeitsmodell. Die Begehrensstellung wird voraussichtlich ab 19. Juli über das eAMS-Konto für Unternehmen möglich sein, wobei ein Monat rückwirkend für Projekte ab dem 1. Juli beantragt werden kann. Neu ist, dass Unternehmen welche von 1. April bis 30. Juni nicht in Kurzarbeit waren, die Absicht Kurzarbeit zu beantragen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice anzuzeigen ist. In der Folge ist mit dem Arbeitsmarktservice, dem Betriebsrat, den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu beraten, ob die Kurzarbeit durch andere Maßnahmen abgewendet oder zumindest eingeschränkt werden kann.
Erst wenn diese Beratungen binnen drei Wochen – oder einer anderen mit dem Arbeitsmarktservice vereinbarten Frist – zu keinem anderen Ergebnis führen, darf die Kurzarbeit begonnen und bewilligt werden. Betriebe welche von 1. April bis 30. Juni nicht in Kurzarbeit waren, aber neu beantragen wollen, können sich per E-Mail unter sfu.perg@ams.at oder telefonisch unter 050/904411 beim Arbeitsmarktservice Perg melden.
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