Schulgarten Arbing: Kritik von den Grünen, Bürgermeisterin weist diese zurück
ARBING. Kritik üben die Grünen Arbing, da der Schulgarten bei der Volksschule aktuell nicht benutzbar ist. Bürgermeisterin Hermine Leitner (ÖVP) weist die Kritik zurück.

Vor knapp einem Jahr sei die Errichtung einer Ballspielfläche im Schulgarten bei der Volksschule begonnen worden, seither könne der Garten kaum mehr genutzt werden, kritisieren die Grünen.
„Mittlerweile steht auf dem Schild davor ‚Betreten verboten‘. Mag sein, dass die beauftragte Baufirma andere Prioritäten hat oder es Lieferschwierigkeiten bei den Baumaterialien gibt. Inakzeptabel ist für uns, dass die Fläche zusehends verwildert und ungepflegt ist“, kritisieren die Arbinger Grünen. Sie fordern von der Gemeinde als Schulerhalterin Priorität auf den Garten zu legen. Denn, so ein weiterer Vorwurf von Gemeinderätin Birgit Ernecker: „Stattdessen wurde kurzfristig die Errichtung eines weiteren Parkplatzes im Ort beauftragt. Die Bauarbeiten hierfür sind bereits abgeschlossen.“
Leitner weist Vorwürfe zurück
Bürgermeisterin Hermine Leitner (ÖVP) will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. Sie habe sofort nach Finanzierungszusage des Landes im Sommer eine Sondersitzung einberufen, um die Arbeiten schnellstmöglich in Auftrag zu geben. „Ich verstehe die Aufregung nicht, da im Gemeinderat im Juli ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde und eine Lieferzeit von 14 Wochen (Baubeginn Ende September/Anfang Oktober) kein Geheimnis war.“
Selbstverständlich sei es notwendig, die Baustelle, deren Fläche laut Leitner zu Schulbeginn abgemäht wurde, abzusichern, daher das „Betreten verboten“-Schild.
Parkplatz aufgrund neuer Krabbelgruppen
Beim Thema Parkplatz erläutert die Bürgermeisterin, dass es aufgrund der Installierung von zwei Krabbelgruppen beim Gemeindeamt eine Parkplatz-Lösung gebraucht habe. „Dafür wurde uns dankenswerterweise ein Nachbargrundstück angeboten. Auch dieses Projekt mit fünf Parkplätzen wurde im Gemeindevorstand beschlossen.“
Sie verweist darauf, dass die geschotterte Fläche rückgebaut werden könne, wenn der Bedarf nicht mehr gegeben sei.


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