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BEZIRK PERG. 5.770 Mal wendeten sich Rat und Hilfe suchende Arbeitnehmer im Jahr 2024, geprägt von Teuerung, Rezession und Insolvenzen, an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Perg. Die regionale Arbeitnehmervertretung erreichte in Summe mehr als 3,2 Millionen Euro an Zahlungen für ihre Mitglieder.

Stolz auf die Jahresbilanz 2024: AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger (l.) (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart .)

Im ganzen Bundesland erkämpfte die AK knapp 132 Millionen Euro für ihre Mitglieder. „Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Im Bereich Arbeitsrecht setzte die AK Perg etwa einen Betrag von 64 Euro für eine Frau durch, die ein kleineres Problem mit ihrem Arbeitgeber hatte. Gut 14.000 Euro, der höchste erkämpfte Beitrag, wurden einem Mitarbeiter einer Baufirma nach AK-Intervention zugesprochen, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger. „Stammkunde“ bei arbeitsrechtlichen Interventionen sei nach wie vor die Gastronomie.

Nicht immer wird der Gerichtsweg beschritten. „Außergerichtlich haben wir im Bezirk 2024 gut 234.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht“, so Punzenberger. Weitere 65.000 Euro holte die AK Perg vor Gericht für ihre Mitglieder. Fast 70 Prozent von insgesamt 155 Arbeitsrechtsfällen betragen Unternehmen ohne Betriebsrat. Streitpunkte waren hauptsächlich Differenzen bei der Endabrechnung, offene Ansprüche bei laufenden Dienstverhältnissen sowie unbegründete Entlassungen.

Beratungsschwerpunkt Pflegegeld

Immer vor Gericht landen Sozialrechtsangelegenheiten. Die AK Perg hat im Vorjahr in 72 Fällen fast 1,6 Millionen Euro für ihre Mitglieder durchgesetzt, hauptsächlich in den Bereichen Pension und Pflegegeld. „Das Pflegegeld hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Beratungsschwerpunkt entwickelt“, sagt AK-Präsident Stangl. Auffällig sei, dass Pflegebedürftige häufig falsch eingestuft würden und die Einstufung der Überprüfung nicht standhält. „Wir hatten sogar einen extremen Fall von Fehlbegutachtung, der nach dem gewonnenen Gerichtsverfahren von Pflegestufe 3 auf 5 hinaufgestuft wurde“, erklärt Stangl. Für Arbeitnehmer aus insolventen Betrieben im Bezirk Perg hat die AK 2024 fast 1,4 Millionen Euro durchgesetzt.

Einen großen Aufwand bedeutete 2024 für die AK-Bezirksstelle nicht nur die Abwicklung der AK-Wahl, sondern auch die Registrierung der Gesundheitsberufe. In diesem Bereich fungiert die Arbeiterkammer als Behörde. Die seit 2019 verpflichtende Registrierung, die in Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen vor Ort erfolgt, muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Warum Konsumenten Rat suchen

Im Bereich Konsumentenberatung nahmen 2024 die Anfragen zu Heizkostenabrechnungen deutlich zu. Hohe, nicht nachvollziehbare Nachforderungen waren der Hauptgrund, warum sich Konsumenten an die AK wendeten. Auch die Zahl von Phishing-Fällen, in denen Konsumenten durch gefälschte E-Mails, Homepages oder Nachrichten um ihr gutes Geld gebracht werden, häuften sich. Auch hier hilft die AK mit Beratung, ebenso wie in zahlreichen Fällen von angeblichen Besitzstörungen, in denen hohe Geldbeträge gefordert werden. „Dieses Geschäftsmodell müsste gesetzlich abgestellt werden“, fordert Andreas Stangl.

Beratung in Wohnortnähe

„Wir setzen bei unseren Serviceleistungen ganz bewusst auf Wohnortnähe“, betont Kurt Punzenberger die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in der Bezirksstelle Perg zu holen. Termien für persönliche Beratung werden unter 050 6906-4711 vergeben, telefonische Beratung gibt es unter 050 6906-1 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr).

Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht:

Eine 28-Jährige erkrankte während einer Pflegefreistellung für ihr 3,5 Jahre altes krankes Kind selbst. Trotz zeitgerechter Krankschreibung und Übermittlung an den Arbeitgeber wurde sie nach wenigen Tagen mit der Bergündung entlassen, dass sie ihr Kind während des Krankenstandes betreut hätte und selbst gar nicht krank wäre. Die AK Perg intervenierte beim Arbeitgeber, dieser lenkte jedoch nicht ein, worauf eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht wurde. Das Gericht änderte die Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ab, die Frau bekam Beendigungsansprüche in der Höhe von 2.000 Euro ausbezahlt. „Geld, das sie ohne Unterstützung der AK wohl nie bekommen hätte“, sagt Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger.


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