Sexuelle Belästigung hat viele Facetten – sich dagegen zu wehren auch
RIED. Das Frauennetzwerk3 (FN3) ist eine Anlaufstelle für Frauen und Mädchen (ab 16 Jahren), die kostenlos und vertraulich Information und Beratung in persönlichen, familiären, sozialen und beruflichen Angelegenheiten suchen. Gerlinde Zdralek und Eva Kapsammer geben Tipps, zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“.

„Wie zufällig streift er beim Vorbeigehen meinen Rücken und lässt seine Hand auf meinen Po wandern. Ich finde das total unangenehm“, schildert eine Sportlerin. Und eine Reinigungskraft erzählt, ein Angestellter habe sie erst mit anzüglichen Bemerkungen verunsichert und sie anschließend in die WC-Anlage gedrängt. Mit Mühe konnte sie sich befreien. Eine knapp 18-jährige Schülerin klagt, ein Verwandter fordert sie immer wieder auf, gemeinsam einen Pornofilm zu sehen. Diese verstörenden Schilderungen entsprechen dem Delikt der sexuellen Belästigung. Meist sind solche Übergriffe nicht einem besonderen Liebes- oder Verliebtheitsgefühl des Täters geschuldet, sondern im Gegenteil: Sexuelle Belästigung ist ein Instrument der Machtausübung, ein Unrecht, gegen das sich jede betroffene Person zur Wehr setzen sollte.
„Machen sie nicht gute Miene zum bösen Spiel“, raten die beiden Beraterinnen vom Frauennetzwerk3 Klientinnen, die mit diesem Problem zu ihnen kommen, sondern:
- Nehmen sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst. Es kommt auf ihr subjektives Empfinden an!
- Bringen sie ihren Unmut über unerwünschte Berührungen oder verbale Zudringlichkeiten deutlich zum Ausdruck. Fordern sie, dass ein derartiges Verhalten ihnen gegenüber zukünftig zu unterlassen ist.
- Sichern sie Beweise! Letztlich ist alles eine Frage der Beweisbarkeit. Fertigen sie ein Protokoll der Vorfälle an (Datum, Uhrzeit, Vorkommnis)
- Sprechen sie mit Personen ihres Vertrauens, aber achten sie darauf, dass die Informationen vertraulich behandelt werden.
- Wenn sich das Verhalten nicht ändert und die Belästigung am Arbeitsplatz, im Sportverein, in der Schule und dgl. weiterhin stattfindet, melden sie die Vorfälle ihren Vorgesetzten, Trainer, Klassenvorstand. Arbeitgeber und Verbände sind verpflichtet für ein diskriminierungsfreies Arbeitsklima zu sorgen!
- Wenn sie das unangebrachte Verhalten öffentlich machen, ist es wichtig, rechtzeitig eine geeignete Strategie zu entwerfen. Personen, die mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert werden, weisen zumeist diese zurück und neigen dazu, zurückzuschlagen. Klagen wegen übler Nachrede können die Folge sein.
- Weitere hilfreiche Adressen sind: Arbeiterkammer, Betriebsrat, Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Kontakt und Anmeldung
4910 Ried, Johannesgasse 3 (Montag bis Donnerstag)
4780 Schärding, Alfred-Kubin Straße 9 b (Mittwoch – im Familien- und Sozialzentrum)
Anmeldung erforderlich: 0664/5178530 und 0664/8588033, www.frauennetzwerk3.at


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