Förderungen: Anträge fristgerecht bis 31. Dezember stellen
RIED. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus.
Der ÖAAB im Bezirk Ried hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Bezirksobmann Stefan Majer: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“
Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2019 beantragt werden:
• Fernpendlerbeihilfe des Landes für das Pendlerjahr 2018: Das Land gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen. Der Antrag kann online auf www.ooe.gv.at gestellt werden.
• Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge: Anträge für 2018 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
• Schul- und Heimbeihilfe des Bundes: Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31. Dezember unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at
• Arbeitnehmerveranlagung für das Arbeitsjahr 2014: Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, rückwirkend für das Arbeitsjahr 2014.
• Reparaturbonus des Landes: Informationen und das Antragsformular bekommt man auf www.ooe.gv.at.
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