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Ried. Die Beratungsleistung der Arbeiterkammer Ried bleibt auf hohem Niveau: Im ersten Halbjahr 2015 wandten sich 3911 Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK, fast zwei Drittel davon telefonisch.

AK-Experte Michael Steffan (l.) und Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher
AK-Experte Michael Steffan (l.) und Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher

An vorenthaltenem Entgelt konnte die AK durch außergerichtliche Interventionen und vor Gericht rund 360.000 Euro einbringen. Dabei ging es vor allem um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen.

Das Hauptthema der Beratung ist laut Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher und Rechtsexperten Michael Steffan die systematische Unterentlohnung – das heißt, dass die Einstufung und Bezahlung nicht den im Kollektivvertrag vorgesehenen Lohn- und Gehaltsstufen entspricht oder dass Überstunden oder Zulagen nicht bezahlt werden. Steffan: „Diese Fälle häufen sich in den letzten Monaten. In den letzten Jahren war die AK bei solchen Fällen sehr sparsam mit Strafanzeigen, in Zukunft werden wir bei systematischen Verstößen Anzeige erstatten.“

Diese Verstöße, so Wambacher, werden oft bei Prüfungen durchs Finanzamt oder die Gebietskrankenkasse entdeckt. Erst seit 1. Jänner müssen die Arbeitnehmer darüber informiert werden, was besonders wegen der zu kurzen Verfallsfristen wichtig sei. Steffan: „Das ist ein Erfolg der AK-Bürgerinitiative.“

Steffan: „Zwei Drittel der Fälle enden in Vergleichen. Der Nachteil dabei ist, dass die Arbeitnehmer dabei oft nicht das gesamte ihnen zustehende Geld erhalten.“

Wambacher: „Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen. Die AK bietet an, die Lohnberechnung überprüfen zu lassen.“


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