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„Wohnen in Ried muss leistbarer werden“

Walter Horn, 05.09.2015 09:00

Ried. Mit einer Wohnbauoffensive will die SPÖ bis zum Jahr 2021 in Ried 400 neue Wohnungen schaffen. Weitere Maßnahmen, mit denen die Sozialdemokraten das Wohnen erschwinglicher machen wollen, sind ein Kautionsfonds und ein Gebührenstopp.

Vizebürgermeister Michael Steffan, Gemeinderätin Sabine Straßl und Kandidat Peter Stummer (v. l.) wollen Wohnen in Ried leistbarer machen. (Foto: Streif)

Mit Stand Mai 2015 waren alleine bei der Stadtgemeinde Ried mehr als 300 Wohnungssuchende gemeldet. Dazu kommen noch jene Personen, die bei der ISG oder der LAWOG vorgemerkt sind und nicht wenige Leute aus den Umlandgemeinden, die gerne in Ried wohnen würden, aber keine Wohnung finden.

Vizebürgermeister Michael Steffan, der auch den Entwurf der Bundes-SPÖ für ein „Universalmietrechtsgesetz“ unterstützt (siehe unten): „Weil die Situation am Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, muss die Politik handeln und sich entsprechende Grundstücke als Vorbehaltsflächen sichern. Es ist an der Zeit, dass wir wieder Wohnungen errichten, die sich die Menschen auch leisten können. Leistbares Wohnen ist für uns Sozialdemokraten ein Grundrecht.“ Wenn es wieder mehr Wohnungen gibt, sollten sich auch die Mieten wieder stabilisieren, ist Steffan überzeugt.

Weil aber nicht nur die hohen Mieten, sondern auch die Einstiegskosten ins Wohnen, wie z.?B. Kautionen, besonders für junge Menschen und Alleinerziehende eine hohe Hürde darstellen, will die SPÖ einen Kautionsfonds einrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) würde das Wohnungsamt der Stadtgemeinde dann einen Beitrag zur Kaution übernehmen. „Mit dem Kautionsfonds helfen wir genau jenen Menschen, die beim Einstieg in eine Wohnung Hilfe benötigen“, sagt SPÖ-Gemeinderatskandidat Peter Stummer.

Die Forderung nach einem Stopp bei den Müll-, Wasser-, Kanal- und Anschlussgebühren präsentierte Gemeinderätin Sabine Straßl: „Ried steht finanziell gut da. Die Rieder haben in den vergangenen Jahren mehrere Gebührenerhöhungen mittragen müssen, nun ist es an der Zeit, dass es zu Entlastungen kommt.“

Kautionsfonds

Anspruch auf einen Kautionszuschuss sollen jene Personen haben, die die Voraussetzungen nach den Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen erfüllen und deren jährliches Einkommen die Grenze von 24.425 Euro brutto inkl. Sonderzahlungen nicht überschreitet. Als Berechnungsgrundlage zieht die SPÖ den doppelten Ausgleichszulagenrichtsatz heran. Die Ausgleichszulage ist gesetzlich geregelt und beträgt 872,31 Euro netto monatlich. Bei zwei Verdienern in einem Haushalt gilt als Grenze ein gemeinsames Jahreseinkommen von 36.637 Euro brutto inkl. Sonderzahlungen. Der Kautionszuschuss soll eine Bruttomonatsmiete, höchstens aber 1.000 Euro betragen. Die Auszahlung durch die Stadt erfolgt direkt an den Vermieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Zuschuss an die Stadt Ried zurückgezahlt.

Geplantes Universalmietrechtsgesetz als große Chance

Vizebürgermeister Michael Steffan gilt innerparteilich als kritischer Geist und ist nicht allzu häufig in einer Linie mit der Bundes- oder Landespartei zu finden. Beim geplanten „Universalmietrechtsgesetz“ stellt er sich jedoch voll und ganz hinter den Gesetzesentwurf der Bundespartei, der das Wohnen zukünftig wieder deutlich leistbarer machen soll.

Der geplante Gesetzesentwurf sieht vor, dass für Mietwohnungen, die älter als 20 Jahre sind, künftig ein Basis-Mietzins von 5,50 Euro netto pro Quadratmeter gelten soll. Zudem soll er mit dem Wirrwarr aus unterschiedlichen Gesetzen Schluss machen und für klare Verhältnisse zwischen Vermietern, Mieterinnen und Mietern sorgen. Michael Steffan dazu: „Es gehört zu den zentralen Aufgaben der Politik, dass wir den Menschen ein leistbares Wohnen ermöglichen. Die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte darf so nicht weitergehen. Die Menschen müssen schon jetzt einen erheblichen Teil ihres Einkommens für Wohnraum ausgeben.“

Für Steffan ist das Modell mit dem Basis-Mietzins ein guter Schritt der Bundespartei. Je nach Lage, Ausstattung, Zustand etc. sollen genau definierte Zu- und Abschläge gelten: „Bisher gab es hier zu viele Ermessensspielräume, die tendenziell eher dem Vermieter zugute gekommen sind, damit wäre dann Schluss.“ Keine Zuschläge soll es für eine Ausstattung geben, die heute als üblich angesehen wird, etwa für Anschlüsse für Telefon, TV, Internet, Geschirrspüler oder Waschmaschine. Zuschläge kann es hingegen geben, wenn die Wohnung zum Beispiel über eine Terrasse oder ein zweites Bad verfügt, barrierefrei oder besonders energieschonend ausgestattet ist.

Bisher handelt es sich beim Universalmietrechtsgesetz erst um einen Entwurf, der in der Regierung noch verhandelt werden muss. „Das Gesetz ist noch keine beschlossene Sache. Ich rechne damit, dass sich die ÖVP massiv dagegen wehren wird, um ihr Vermieter-Klientel zu schützen. Vor der ÖVP in die Knie zu gehen wäre aber ein Fehler, weil wir die Menschen beim Wohnen endlich entlasten müssen“, sagt Steffan.


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