ÖAAB setzt auf Partnerschaft
HOHENZELL. Von Klassenkampf im Wahlkampf zur oberösterreichischen Arbeiterkammerwahl hält die Spitzenkandidatin von ÖAAB und FCG, Cornelia Pöttinger, gar nichts. Die 41-Jährige aus Kirchdorf an der Krems plädiert für Partnerschaft sowohl in den Betrieben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, als auch in der Sozialpartnerschaft.

Durch ihren Beruf – sie ist ausgebildete Kindergärtnerin und Betriebsratsvorsitzende im OÖ. Hilfswerk – legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Pflege und Verbesserungen bei den Pflegeberufen. Um das fehlende Personal zu bekommen, müsse der Beruf attraktiver werden – unter anderem durch bessere Bezahlung, neue Personalschlüssel, mehr Zeit für die Patienten durch Reduzierung der Dokumentationspflichten und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige.
Pöttinger will die Serviceleistungen der Arbeiterkammer mehr in den Vordergrund rücken.
Zu den wichtigsten Themen und Forderungen von ÖAAB/FCG zählen die Einführung eines Mindestlohns von 1.700 Euro, die Erhöhung des Beitrages zur „Abfertigung neu“ (damit die Mitarbeiter die Chance auf Abfertigung in Höhe eines Jahresgehalts haben), die Umstellung der Pendlerpauschale auf kilometergenaue Abrechnung, die Schaffung eines Zeitwertkontos für alle Arbeitnehmer.
Riederin auf Platz 3 der Landesliste
Die Nummer eins der ÖAAB-FCG-Liste aus dem Bezirk Ried, die Riederin Marianne Kraxberger, Betriebsratsvorsitzende der Unimarkt-Gruppe, ist auch Nummer drei der Landesliste.
Pöttinger hofft, zu den derzeit 19 Mandaten in der AK-Vollversammlung „drei bis vier Mandate“ dazu zu gewinnen. Der volle Name der Liste lautet übrigens „Team ÖAAB-FCG – Die Kraft der OÖVP in der Arbeiterkammer & Fraktion Christlicher Gewerkschafter“.
Mandatsverteilung
Im „Arbeitnehmerparlament“ hat derzeit die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen/FSG 73 Mandate, die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) elf, die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE) fünf und der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) sowie die Liste Perspektive jeweils ein Mandat.


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