Silvesterknaller: Sicherheitstipps für einen gelungenen Jahreswechsel
Feuerwerke und aufwendige Pyrotechnik-Shows machen nicht nur Hochzeiten oder Jahrmärkte noch bunter und schöner, sondern sind auch aus der Silvesternacht nicht wegzudenken. Ausgebildete Pyrotechniker sind dabei im sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders geschult. Doch Privatpersonen erleiden beim Hantieren mit Raketen, Böllern und Co leider immer wieder schwere Verletzungen.

Untersuchungen zeigen, dass 90 Prozent aller Unfälle mit Pyrotechnik in den wenigen Stunden rund um den Jahreswechsel passieren. „Die häufigsten Verletzungen betreffen dabei Verbrennungen, Verletzungen, Brüche oder offene Wunden an Händen, Fingern oder an den Augen. Die extreme Lärmentwicklung führt häufig zu Gehörschäden“, erklärt Prim. Dr. Klaus Katzensteiner vom AUVA-Unfallkrankenhaus Linz. Schließlich können Raketen und Böller bis zu 170 Dezibel erreichen und sind somit um ein Vielfaches lauter als ein Düsenjet. Daher empfiehlt die AUVA, dass Privatpersonen ebenso wie professionelle Pyrotechniker einen Gehörschutz tragen.
Sicherheitstipps beachten
Während es im Privatbereich noch häufig zu Unfällen kommt, kennen ausgebildete Pyrotechniker den sicheren Umgang. Folgende Sicherheitstipps sollten beachtet werden:
- Nur offiziell zugelassene Raketen und Böller im Fachhandel kaufen
- Ausreichende Sicherheitsabstände zu Personen und Objekten halten
- Witterungsverhältnisse wie zum Beispiel Wind berücksichtigen
- Niemals versuchen, einen „Blindgänger“ ein zweites Mal zu entzünden
- Feuerwerkskörper nicht zu nahe am Körper entzünden
- Nur geeignete Abschussvorrichtungen (keine unbefestigten Flaschen) benutzen
- Immer einen Kübel Wasser für den Notfall bereithalten
- Feuerwerkskörper können Kleidung entzünden – daher ist besonders auf offene Taschen und Kapuzen zu achten
- Fenster und Türen schließen, damit mögliche Irrläufer draußen bleiben
- Gesetzliche Bestimmungen über die Arten der erlaubten Feuerwerkskörper sowie mögliche Verbotszonen beachten (so sind beispielsweise Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten)


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