Hausapotheke in Aurolzmünster bleibt vorerst erhalten
AUROLZMÜNSTER. Die Bezirkshauptmannschaft Ried als zuständige Behörde erteilte nach Durchführung des apothekenrechtlichen Verfahrens Anfang des Jahres 2021 die Bewilligung für eine ärztliche Hausapotheke in Aurolzmünster.

Dagegen erhob eine Pharmazeutin aus Linz Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, dass sie selbst bereits die Konzession für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke in Aurolzmünster beantragt habe, und die in einer Entfernung von weniger als vier Kilometern zum Ordinationssitz liege. Das Landesverwaltungsgericht, dem die Beschwerde Mitte Februar vorgelegt wurde, kam zum Ergebnis, dass diese mangels Parteistellung der Pharmazeutin unzulässig sei. Die Bewilligung der ärztlichen Hausapotheke in Aurolzmünster dient der Gewährleistung der medizinischen Versorgungssicherheit der Bevölkerung.


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