Bezirksbäuerin fordert klare Deklaration bei Insektenmehl
BEZIRK RIED. Seit Anfang des Jahres erlaubt die EU das Beimischen von Speise-Insekten wie Hausgrillen und Getreideschimmelkäfern in Lebensmitteln. Bislang war das nur für Mehlwürmer und Heuschrecken erlaubt. Bezirksbäuerin Monika Rendl fordert ein Gesetz, dass dies klar auf den Packungen deklariert werden muss.¶
Es gibt zwar eine erweiterte Lebensmittelverordnung, die festlegt, dass eine Beimengung von Insektenmehl auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein muss. Da es noch keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Insektenprodukte gibt, steht „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ in der Inhaltsangabe. Bei Speise-Insekten wie Hausgrillen muss zudem darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. „Ich als Bäuerin will wissen, was ich esse. Eine Beimengung von Insektenmehl bis zu fünf Prozent muss nicht einmal deklariert werden. Davon betroffen können auch vegane Produkte sein. Auch in Fleischersatzprodukte darf man es reingeben“, erzählt die Bezirksbäuerin. Bei ihrem Besuch am Bauernmarkt Ried verweist sie einmal mehr darauf, dass man bei den Direktvermarktern Informationen aus erster Hand bekommt, wo und wie die Lebensmittel herkommen und wie sie vermarktet werden. „Für unsere Direktvermarkter lege ich meine Hand ins Feuer“, betont Rendl.
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