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„Ich musste schon öfter aussteigen und den Weg frei machen“

Walter Horn, 14.08.2023 20:10

ORT/INNKREIS, BEZIRK RIED. Vor wenigen Tagen sorgte ein Video der FF Ort/Innkreis für Aufsehen. Darin wird gezeigt, wie die Feuerwehr bei der Fahrt auf der Autobahn A8 zu einem Unfallort durch eine fehlende Rettungsgasse behindert wurde. Tips sprach mit Vertretern einiger Einsatzorganisationen über ihre sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit der Rettungsgasse.

 (Foto: FF Ort)
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In der Theorie funktioniert die Rettungsgasse ja ganz einfach: Alle Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen weichen nach links aus, alle anderen nach rechts (auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen). Klingt einfach, stellt aber offenbar manche vor Probleme.

„Schon öfter ausgestiegen“

Markus Trausinger, der Kommandant der FF Ort, war bei dem Einsatz auf der A8 in der Nähe von Suben der Einsatzleiter. Er berichtet, dass fehlende Rettungsgassen durchaus öfter vorkommen: „Das ist leider kein Einzelfall. Ich musste schon öfter aussteigen und den Weg frei machen. Viele glauben, dass die Rettungsgasse nicht mehr nötig ist, wenn ein Einsatzfahrzeug durchgefahren ist, und reihen sich wieder ein.“

Direkt ansprechen musste er die Autofahrer gar nicht: „Manche haben schon selbst versucht, zur Seite zu fahren, weil sie das Folgetonhorn gehört oder im Rückspiegel gesehen haben, dass wir kommen, bei den anderen reichten Gesten.“

Das Rote Kreuz habe es wegen der kleineren Fahrzeuge etwas leichter, meint Trausinger: „Wenn ein Lkw-Heck in die Rettungsgasse ragt und wir mit unseren großen Einsatzfahrzeugen kommen, geht manchmal gar nichts mehr.“

Der Bericht der FF Ort schlug bis nach Deutschland Wellen in den Medien (die beiden Unfallopfer waren deutsche Staatsbürger). „Wir haben nach Tag vier aufgehört, zu verfolgen, wo das Video überall auftaucht.“ Durch die Diskussion seien viele ähnliche Geschichten bekannt geworden: „Das Bewusstsein ist schon da. Aber warten wir ab, was in einem halben Jahr ist.“

„In 15 Jahren macht man einiges mit“

Rotkreuz-Bezirksgeschäftsleiter Christian Dobler-Strehle hat positivere Erfahrungen gemacht: „In 15 Jahren als Einsatzfahrer macht man so einiges mit. Ich habe sowohl privat als auch dienstlich die Erfahrung gemacht, dass die Rettungsgasse funktioniert, wenn es Leute gibt, die damit anfangen. Sobald einer zur Seite fährt, machen es die anderen nach. Der Unfall bei Suben war ein Extrembeispiel, im Großen und Ganzen funktioniert die Rettungsgasse.“

Er rät den Autofahrern: „Egal wann man zum Stau kommt: gleich eine Rettungsgasse bilden und einreihen!“

Wichtig sei auch, dass man nicht mehr versucht, die Spur zu wechseln, wenn man einmal in der Rettungsgasse steht. Außerdem darf die Rettungsgasse nicht geschlossen werden, sobald die ersten Einsatzfahrzeuge durchgefahren sind – häufig kommen auch später noch einige nach.

„Immer wieder Probleme“

Chefinspektor Ludwig Weigert von der Autobahnpolizei Ried ist von der Rettungsgasse nicht begeistert: „Bei uns kommt es immer wieder vor, dass die Rettungsgasse nicht funktioniert.“ Das Problem sei der Polizei sehr bewusst, aber man könne wegen des knappen Personals nicht so viel machen, wie man möchte: „Wir unternehmen viel und stellen auch viele Anzeigen aus, aber die Personalsituation lässt nicht mehr zu.“

Ein Problem sei auch, dass Anzeigen nur etwas bringen, wenn der Autofahrer aus einem Land kommt, mit dem Österreich ein Rechtshilfeabkommen hat.

Bei einem Unfall habe die Polizei oft anderes zu tun: „Wir müssen die Gefahren abwägen und Prioritäten setzen. Bei dem Unfall in Suben mussten wir auch die Rückstauabsicherung machen.“

Die Ausreden der Autofahrer seien immer wieder gleich, sagt Weigert. „Ich habe nicht erkannt, dass es ein Stau wird“ und „Der vor mir hat es auch gemacht“ seien die häufigsten, aber der Polizist hörte auch schon einmal „Ich wollte verhindern, dass andere in der Rettungsgasse vorfahren“.

Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden.
Wird dabei ein Einsatzfahrzeug behindert, beträgt die Strafdrohung zwischen 72 und 2.180 Euro.

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