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AUROLZMÜNSTER. In den meisten Fällen würde man sich freuen, ein kleines „Sacherl“ zu erben. Für Maria und Gerhard Reifeltshammer wurde die Erbschaft zum Desaster. Eine Umwidmung von 2002 führte letztlich 2023 zu einem Abrissbescheid, gegen den es nach jahrelangem Streit keine Einspruchsmöglichkeit mehr gibt.

Es könnte idyllisch sein: Maria und Gerhard Reifeltshammer mit Katze Minki (Foto: Tips / Horn)
Es könnte idyllisch sein: Maria und Gerhard Reifeltshammer mit Katze Minki (Foto: Tips / Horn)

„Gerichtlich ist alles ausgeschöpft“, sagt Maria Reifeltshammer resignierend. Der Kampf um das Sacherl habe sie schon über 200.000 Euro gekostet unter anderem für Rechtsanwälte und Privatgutachten.

Mehrere negative Gutachten

Im Grunde warten Maria Reifeltshammer und ihr Ehemann Gerhard jetzt nur noch auf den Abriss – der noch einmal 43.000 Euro kosten soll. Diese Summe wurde dem Ehepaar von der Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben. Maria Reifeltshammer: „Wir haben selbst ein Angebot einer anderen Firma gesucht, das um 20.000 Euro billiger ist. Das wurde aber abgelehnt.“

Zuletzt erhielten sie eine „Zahlungserinnerung“ mit einer Exekutionsandrohung. „Wenn wir nicht zahlen, wird der Betrag exekutiert und dann kommt der Bagger. Zahlen wir, wird das Sacherl auch abgerissen, ohne dass es für uns billiger wird.“

Einige Wochen kann das Ehepaar den Abriss wohl noch hinauszögern, denn im Sacherl nisten geschützte Falken. „Wir haben alles versucht und auch eine große Solidaritätswelle nach einem Facebook-Video erlebt. Dass wir in so ein Dilemma kommen, konnten wir uns nicht vorstellen.“ Sie beklagen, dass der gesetzliche Spielraum immer gegen sie ausgelegt wurde und dass es ähnliche Fälle gebe, in denen eine Sternchenwidmung erteilt worden sei.

„Der Karren ist verfahren“, meint auch Bürgermeister von Aurolzmünster, Peter Kettl (FPÖ), zu dem langwierigen Verfahren. Er verweist auf mehrere negative Gutachten von Sachverständigen des Landes, das hier Aufsichtsbehörde sei. Der amtliche Sachverhalt sei einwandfrei.

Erbschaft

Das 300 Jahre alte Sacherl samt Grundstück in idyllischer Lage wurde Maria Reifeltshammer 2012 von ihren Eltern vermacht. Zusammen mit ihrem Ehemann wollte sie es zu einem Alterswohnsitz umbauen; nicht zuletzt, um näher bei ihren Eltern zu sein.

Diese hatten das damals als „Dorfgebiet“ gewidmete Grundstück im Jahr 2000 gekauft. 2002 wurde es aber im Zuge einer Flächenbereinigung auf „Grünland“ umgewidmet. Dagegen hätten ihre Eltern damals schriftlich Einspruch erhoben, sagt Maria Reifeltshammer.

Die Umwidmung bedeutet, dass außer von aktiven Landwirten keine Neubauten mehr errichtet werden dürfen. Manche Baumaßnahmen sind jedoch mit einer Sternchenwidmung möglich.

Als die Reifeltshammers das Häuschen einige Jahre später sanieren wollten, kamen Gutachter der Landesbehörden zu dem Schluss, das alte und schon länger leerstehende Haus sei einsturzgefährdet, und erteilten ein Betretungsverbot. Es dürfe auch nicht saniert werden, weil der Umfang der Sanierung einem auf Grünland nicht erlaubten Neubau gleichkäme.

2021 ordnete das Landesverwaltungsgericht nach jahrelangem Streit den Abriss an. Danach verweigerte auch der Gemeinderat, der sich Jahre vorher schon einmal für einen Abriss, später aber doch für den Erhalt ausgesprochen hatte, in einer geheimen Abstimmung im Juni 2022 mit 13:12 Stimmen die Sternchenwidmung, die eine Sanierung möglich gemacht hätte.


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Alexandra R.
Alexandra R.
22.05.2025 08:49

Sacherl Abriss

Ein Armutszeugnis für die Gemeinde! Warum gab es knapp zu viele Stimmen für den Abriss? War es Neid, Missgunst, wollte man anderen keine Ausnahme gönnen? Auf diese Weise gehen schöne Altbauten, die sich harmonisch in die Landschaft einfügen, Schritt für Schritt verloren. Wenn dann wieder einmal eine Umwidmung in Bauland vorgenommen wird, stellt man einen unästhetischen Betonklotz an diese Stelle. Einfach nur traurig.

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Alexandra R.
Alexandra R.
22.05.2025 08:49

Sacherl Abriss

Ein Armutszeugnis für die Gemeinde! Warum gab es knapp zu viele Stimmen für den Abriss? War es Neid, Missgunst, wollte man anderen keine Ausnahme gönnen? Auf diese Weise gehen schöne Altbauten, die sich harmonisch in die Landschaft einfügen, Schritt für Schritt verloren. Wenn dann wieder einmal eine Umwidmung in Bauland vorgenommen wird, stellt man einen unästhetischen Betonklotz an diese Stelle. Einfach nur traurig.

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Martin M.
Martin M.
21.05.2025 13:41

Tragisch

Als wir keine andere Sorgen haben als eine Familie zu ruinieren, mir tun die Beiden unheimlich leid. Im Übrigen halte ich BH's für völlig überflüssig, hier sollte man sofort den Sparstift ansetzen.

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Martin M.
Martin M.
21.05.2025 13:41

Tragisch

Als wir keine andere Sorgen haben als eine Familie zu ruinieren, mir tun die Beiden unheimlich leid. Im Übrigen halte ich BH's für völlig überflüssig, hier sollte man sofort den Sparstift ansetzen.

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Martin M.
Martin M.
21.05.2025 13:41

Tragisch

Als wir keine andere Sorgen haben als eine Familie zu ruinieren, mir tun die Beiden unheimlich leid. Im Übrigen halte ich BH's für völlig überflüssig, hier sollte man sofort den Sparstift ansetzen.

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Martin M.
Martin M.
21.05.2025 13:41

Tragisch

Als wir keine andere Sorgen haben als eine Familie zu ruinieren, mir tun die Beiden unheimlich leid. Im Übrigen halte ich BH's für völlig überflüssig, hier sollte man sofort den Sparstift ansetzen.

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Siegfried K.
Siegfried K.
21.05.2025 12:22

Kultur Gut

Der Flächenwdmung wurde einer alten Dame übermittelt die diesen Sachverhalt nicht verstand und keine Unterstützung von der betreffenden Gemeinde erhielt . Dann wird lieber das 300 jahre alte Gebäude abgerissen das mehr oder weniger unter Denkmalschutz steht. Ps. Man sollte lieber bei den Neubauten was heute so gebaut wird da bestehen große Schanzen für Abrisse

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Siegfried K.
Siegfried K.
21.05.2025 12:22

Kultur Gut

Der Flächenwdmung wurde einer alten Dame übermittelt die diesen Sachverhalt nicht verstand und keine Unterstützung von der betreffenden Gemeinde erhielt . Dann wird lieber das 300 jahre alte Gebäude abgerissen das mehr oder weniger unter Denkmalschutz steht. Ps. Man sollte lieber bei den Neubauten was heute so gebaut wird da bestehen große Schanzen für Abrisse

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Franz S.
Franz S.
21.05.2025 10:15

Erbschaft wurde zum Desaster

So viel ich weis, hat man ein Einspruchsrecht bei der Änderung der Flächenwidmung. Dieses hat vermutlich damals die Mutter verstreichen lassen, zumal sie vielleicht auch nicht wusste, das sie davon betroffen ist. So lang alles bleibt wie's ist, ist das offensichtlich kein Problem, erst wenn es Veränderungen bedarf beginnt die Behörde zu arbeiten. Hier geht es offensichtlich nicht um einen Einzelfall, Oberösterreichweit dürften doch einige mit gleichem Schicksal betroffen sein. Wenn die Behörde eine Ausnahme macht, muss sie das bei allen anderen auch tun. Doch offensichtlich hat man hier doch noch nicht alle Wege ausgelotet, denn es gab sicher auch schon Fälle, die im Einvernehmen gelöst werden konnten. Ein Würfel hat sechs Seiten, vielleicht wurden noch nicht alle betrachtet😉