Hohe Strafen bei Nicht-Beachtung der Waldbrandschutz-Verordnung für den Bezirk Ried
BEZIRK RIED. Die Bezirkshauptmannschaft Ried weist darauf hin, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten sind.

Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise durch beispielsweise Schilder ersichtlich machen. Übertretungen der Waldbrandschutz-Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit bis zu vier Wochen Haft bestraft. „Bei besonders erschwerenden Umständen können beide Strafen nebeneinander verhängt werden“, heißt es in der Verordnung. Die Waldbrandschutz-Verordnung gilt bis 31. Oktober 2026.


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