Seit 13. Juni gilt die Wandbrandverordnung
BEZIRK RIED. Die Bezirkshauptmannschaft Ried hat mit 13. Juni die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft gesetzt. Damit wird auf die gestiegene Waldbrandgefahr reagiert.

Das hat zur Folge, dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried sowie in deren Gefährdungsbereichen das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten ist. Ein solcher Gefährdungsbereich ist überall da gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Ausbreiten eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer sollen dieses Verbot ersichtlich machen. Bei Verstößen gegen die Waldbrandverordnung können Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen drohen. Bei besonders schweren Verstößen können gar beide Strafen verhängt werden. Die Verordnung bleibt bis 31. Oktober aufrecht.


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