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OÖ/WIEN. Österreich befindet sich mitten im „zweiten Lockdown“, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz die aktuellen Covid-Maßnahmen bezeichnet. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, Gastro- und Kultureinrichtungen sind geschlossen.

Drastische Maßnahmen sollen die Covid-Zahlen senken. (Foto: Volker Weihbold)
Drastische Maßnahmen sollen die Covid-Zahlen senken. (Foto: Volker Weihbold)

„Wir haben ein Paket geschnürt, um mit harten Maßnahmen gegenzusteuern, um die Ansteckungszahlen nach unten zu drücken“, sagt Kurz. Vizekanzler Kogler: „Warum machen wir das? Weil jeder, der ein lebensrettendes Intensivbett braucht, eines bekommen soll.“

Ausgangsbeschränkung

Von 20 Uhr bis 6 Uhr darf laut Lockdown-Verordnung der „eigene private Wohnbereich“ grundsätzlich nicht verlassen werden. Es gelten fünf Ausnahmen: berufliche Zwecke, die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger bei Gefahr von Leib, Leben und Eigentum und zum  Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“ (Individualsport, Spaziergang).

Anders als im Frühling zählt auch ein etwaiger Zweitwohnsitz zum privaten Wohnbereich. Diese Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis inklusive 11. November.

Tagsüber dürfen sich im öffentlichen Raum höchstens sechs Personen (plus sechs Kinder) aus maximal zwei Haushalten treffen. Der unmittelbare private Wohnbereich wird hier nicht geregelt, sehr wohl gilt dies aber für Treffen in Gärten, Garagen oder Schuppen.

Handel bleibt offen

Der Handel bleibt weiterhin geöffnet mit der Regelung, dass pro Kunde zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Dienstleistungen wie Friseur, Masseur oder Kosmetik können weiterhin angeboten werden.

Am Arbeitsplatz soll, wo möglich, wieder auf Homeoffice umgestellt werden, ansonsten gilt Abstand halten oder geeignete Schutzmaßnahmen.

Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben offen, Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten stellen auf Distance-Learning um.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern gilt: Soweit verfügbar, müssen Mitarbeiter jede Woche ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis vorlegen oder alternativ durchgehend eine adäquate Atemschutzmaske tragen.

Besuche sind bis 17. November nur alle zwei Tage erlaubt: pro Tag maximal eine Person pro Bewohner, innerhalb des genannten Zeitraums maximal zwei Personen. Auch Besucher müssen entweder ein negatives Testergebnis oder eine adäquate Atemschutzmaske vorweisen.

Gastro: Abholen und liefern

Gastronomiebetriebe sind geschlossen; von 6 bis 20 Uhr kann abgeholt werden, die Lieferung von Speisen ist rund um die Uhr möglich. Ausnahmen sind etwa Betriebskantinen. Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen wie beruflichen Zwecken genutzt werden.

Veranstaltungen untersagt

Auch Freizeit- und Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Museen und Indoor-Sportstätten bleiben vorerst geschlossen, ausgenommen sind Bibliotheken. Parks bleiben geöffnet.

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind berufliche Zusammenkünfte und Demos. Auch Begräbnisse dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden. Professionelle Sport-Veranstaltungen sind ohne Zuschauer erlaubt. Weiter stattfinden können auch Gottesdienste, allerdings unter verschärften Maßnahmen. Aufschiebbare religiöse Feiern wie Trauungen müssen verschoben werden.

Die Maßnahmen gelten mit Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive 30. November.


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