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Meldefrist für Waffen und große Magazine läuft mit 13. Dezember aus

Rosina Pixner, 19.11.2021 09:00

BEZIRK RIED. Für den Besitz bestimmter Waffen und großer Magazine gibt es eine Meldepflicht, die noch bis 13. Dezember 2021 vorgenommen werden kann. Darauf macht die Bezirkshauptmannschaft Ried als Waffenbehörde in einer Aussendung aufmerksam.

Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer (Foto: Land OÖ)
Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer (Foto: Land OÖ)

Konkret geht es um die Registrierung folgender Waffentypen, die mit der Waffengesetznovelle 2018 zu verbotenen Waffen erklärt wurden: - halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als 20 Patronen aufnehmen kann, - halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als 10 Patronen aufnehmen kann, - große Magazine (mehr als 20 Patronen bei halbautomatischen Faustfeuerwaffen; mehr als 10 Patronen bei halbautomatischen Schusswaffen) - Salutwaffen Für die genannten Waffen besteht schon seit der Waffengesetznovelle 2018 eine Meldepflicht, wobei die Meldung spätestens bis zum 13. Dezember 2021 vorgenommen werden kann. Die Bezirkshauptmannschaft stellt aufgrund der Meldung eine entsprechende Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass aus. Der bisherige Besitzstand bleibt erhalten, es gibt keine Enteignungen oder Entschädigungszahlungen und es erfolgt keine Abgabe von Schusswaffen oder Magazinen an die Waffenbehörde. Die Bezirkshauptmannschaft ersucht nun alle Waffenbesitzer, die die oben genannten Waffen und großen Magazine noch nicht gemeldet haben, dies bis 13. Dezember 2021 nachzuholen. Wer der Meldeverpflichtung nicht oder verspätet nachkommt, begeht eine Übertretung nach dem Waffengesetz. Auch die bisher nicht der Registrierungspflicht unterliegenden Schrotflinten (bisher Kategorie D) sind bis 13. Dezember 2021 bei einem ermächtigten Waffenhändler als C-Waffen registrieren zu lassen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verstößt ebenfalls gegen das Waffengesetz. Nähere Informationen unter www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_ried sowie bei Gabriel Schneiderbauer 07752/912-68438


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