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OÖ. Ziel des Digi-Schecks für Lehrlinge ist es, die Auszubildenden und ausbildenden Unternehmen bei der Vermittlung zukunftsrelevanter Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Internationalisierung im Rahmen der dualen Ausbildung zu unterstützen und die entsprechenden Inhalte breit in die Ausbildung einfließen zu lassen.

Die Obergrenze für die Förderung Weiterbildung liegt bei 500 Euro. (Foto: Wodicka)
Die Obergrenze für die Förderung Weiterbildung liegt bei 500 Euro. (Foto: Wodicka)

Der Antrag für diese Förderung kann von Lehrlingen alleine oder auch gemeinsam mit Bildungsanbietern gestellt werden, wenn diese den Kurs bis zu Obergrenze der Förderung vorfinanzieren. Der Lehrling kann den Kurs auch durch Dritte (Lehrberechtigten oder Eltern) vorfinanzieren lassen. Die Förderung wird dann direkt an die Eltern oder den Lehrberechtigten überwiesen. Aufgrund der besonderen inhaltlichen Fokussierung müssen die förderbaren Kurse erst von den Bildungsanbietern zur Genehmigung eingereicht werden. Daher wird die Liste mit förderbaren Kursen so nach und nach anwachsen. Frühestens Anfang Februar 2023 können erste genehmigte Kurse vorliegen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben. Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (ÜBA), da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden. Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern sie dieses Service anbieten und der konkrete Kurs zur Direktverrechnung zugelassen ist. Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung und ist der Liste auf der Homepage zu entnehmen. https://www.wko.at/service/bildung-lehre/2023-2024-ooe-digi-scheck.pdf


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