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Bezirksjägertag in Ried: „Bei der Ausübung der Jagd hat man eine große Verantwortung“

Walter Horn, 07.02.2024 15:34

RIED (Update/Korrektur). Beim Bezirksjägertag am Samstag, 10. Februar, in Ried wird auch das vor wenigen Tagen beschlossene neue oberösterreichische Jagdgesetz ein Thema sein. Tips sprach mit Bezirksjägermeister Rudolf Wagner und Landesjägermeister-Stellvertreter Andreas Gasselsberger über das Gesetz und andere Themen.

  1 / 3   Jagdlich ist momentan die stille Zeit im Jahr, aber die Rammelzeit, in der die Hasenherren um die Hasendamen raufen, ist voll im Gang. (Foto: OÖ. Landesjagdverband / N. Mayr)

Im Bezirk Ried sind derzeit 930 Jäger aktiv, aufgeteilt in 36 Genossenschaftsjagdreviere und zwölf Eigenjagdreviere.

Bezirksjägermeister Wagner freut sich über ständigen Zuwachs, auch bei der Jugend und bei Frauen: „Während andere Vereine und Institutionen mit Nachwuchsmangel kämpfen, hat die Jagd laufend steigenden Zuwachs. Auch der Anteil der Frauen in der Jagd steigt ständig und liegt im Bezirk schon bei zirka zwölf Prozent.“

Abschusszahlen im Bezirk

Die Abschusszahlen im Bezirk Ried sind laut Wagner bei Rehwild in den letzten Jahren sehr konstant: „Die Abschusspläne werden jedes Jahr über hundert Prozent erfüllt. Leider sehen wir bei Niederwild (Hase und Fasan) generell in den letzten Jahren einen leichten Rückgang.“

Die Jagd wurde in Zeiten der Pandemie als systemrelevant eingestuft und deshalb konnten auch unter strengen Auflagen Jagden abgehalten werden.

Neues Gesetz

Das neue Jagdgesetz soll vor allem modern und praxisbezogener sein. Das bestätigt auch der Bezirksdelegierte und Landesjägermeister-Stellvertreter Andreas Gasselsberger: „Im neuen Jagdgesetz gibt es viele Veränderungen vor allem der Zeit entsprechende Formulierungen, Verwaltungsvereinfachungen und kürzere Wege für Behörden.

Die Grundsätze des alten Jagdgesetzes sind nicht großartig verändert worden, da diese nach wie vor Gültigkeit haben. Nachdem das Gesetz am 1. April in Kraft tritt, werden Details noch in wenigen Verordnungen geregelt.“

Jagdkarte schon mit 16

Eine wichtige Neuerung ist, dass das Mindestalter zur Erlangung der ersten Jagdkarte von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden ist. Rudolf Wagner: „Dabei sind auch strenge Auflagen des Jagdgesetzes sowie des Waffengesetzes zu erfüllen. Die Jagdprüfung selbst hat ein sehr hohes Niveau. Das soll weiter so bleiben, denn bei der Ausübung der Jagd hat man eine große Verantwortung.“

Abschussplanverordnung kommt 2025

Auf die Regulierung von Wildbeständen, eine der wesentlichen Aufgaben der Jagd, hat das Gesetz keine Auswirkung, wie Andreas Gasselsberger erläutert: „Die Regulierung von Wildbeständen wird nicht im Jagdgesetz, sondern in der Abschussplanverordnung geregelt, die noch fertig ausverhandelt werden muss. Diese Verordnung wird erst 2025 rechtskräftig.“

Auch Kritik im Landtag

Im Landtag stimmten die Grünen dem Gesetz nicht in allen Punkten zu, weil ihrer Ansicht nach der Natur- und Artenschutz nicht genügend berücksichtigt wird. Sie wollten, dass die Wildfütterung eingeschränkt wird, dass wildlebende, gefährdete Tierarten (zum Beispiel Hermelin, Auer- und Birkwild, Krick- und Tafelente) vollkommen geschont werden, und dass bei Zwangsabschüssen von Beutegreifern die Einschätzung der anerkannten Umweltorganisationen in die Beurteilung einfließen solle.

Wenig überraschend sieht Andreas Gasselsberger das anders. Grundsätzlich seien alle Anfragen der anerkannten Umweltorganisationen und auch der Grünen im Unterausschuss des Landes Oberösterreich in der Begutachtungsphase behandelt worden. Zudem seien die meisten Anliegen des Natur- und Artenschutzes ohnehin im Naturschutzgesetz sowie in der Artenschutzverordnung verankert.

Andere Herangehensweise

Gasselsberger: „Bei der Wildfütterung ist die Herangehensweise der NGOs eine andere wie von Seiten der Jagd.“

Die Intention der Wildfütterung sei, den Lebensraum zu entlasten und Tierleid zu verhindern: „Bevor die Tiere Hunger leiden, werden sie Baumtriebe und andere Pflanzen fressen, die für den Land- und Forstwirt wichtig sind. So entsteht Wildschaden, der schuldunabhängig vom Jäger zu zahlen ist! Und wenn wir an das Rotwild im schneereichen Gebirge denken, wo auch der Mensch zahlreichen Freizeitbeschäftigungen nachgeht und die Hirsche in steile Waldlagen gedrängt werden, kann wohl das Wild am wenigsten dafür, dass es hier leben muss. Sollen wir dann allen Ernstes Tiere verhungern lassen? Es ist nämlich keineswegs so, dass die Jagd mit einer Fütterung Wildstände aufbaut oder nur an Trophäen denkt. Schon gar nicht wollen wir Wildschäden provozieren. Das ist eine falsche Darstellung!“

Abschuss in der Schonzeit

Wenn jagdbare Wildarten in geschützte Kulturen eindringen, kann in Zukunft auch ohne einen behördlich angeordneten Zwangsabschuss in der Schonzeit erlegt werden. Dieser Abschuss ist der Behörde nur noch zu melden. Er muss aber unter Berücksichtigung des Mutterschutzes und der Weidgerechtigkeit durchgeführt werden.

Damit ist nicht der Wolf gemeint. Hier es gibt es eine eigene Wolfsmanagementverordnung, die unter ganz klaren Regeln eine Entnahme möglich macht.

Wolf ist noch kaum Thema

Generell ist der Wolf im Bezirk Ried aber noch kein großes Thema. Rudolf Wagner: „Bis jetzt sind Wölfe nur vereinzelt durchgezogen. Im Gemeindegebiet Eberschwang und Waldzell hatten wir im letzten Jahr jedoch schon einen nachgewiesenen Wolfsriss. Das Waldgebiet Hausruck-Kobernaußerwald kann in Zukunft dem Wolf durchaus ein geeignetes Habitat bieten.“

Höhere Strafen

Der Strafrahmen für illegale Tötungen von geschützten und ganzjährig geschonten Tierarten wurde im neuen Jagdgesetz gegenüber dem alten Gesetz verdoppelt.

Konfliktpotenzial

Streunende Hunde und Katzen beziehungsweise deren Abschuss sorgen immer wieder für Konflikte zwischen Jäger und Nicht-Jägern. Während bei Hunden im Jagdgesetz nichts geändert wurde, ist bei Katzen der Begriff „streunende Katze“ auf „offensichtlich herrenlose Katze“ geändert worden.

Andreas Gasselsberger: „Das hat zur Konsequenz, dass sich ein Jäger vorher vergewissern muss, ob das Tier jemandem gehört. Da wäre es gut, wenn eine Katze gekennzeichnet ist – herrenlose Katzen können entnommen werden, auch im Sinne des Naturschutzes, da die Katze einen starken Prädationsdruck auf viele Tierarten ausübt und durchaus die Artenvielfalt gefährdet.“

Freizeitnutzung

Für die Freizeitnutzer in der Natur ändert sich grundsätzlich nichts. Die freie Begehbarkeit des Waldes wurde im Jagdgesetz nicht eingeschränkt. Im Zuge des neuen Jagdgesetzes können jedoch behördliche Ruhezonen angeordnet werden, die aber nur temporär festgelegt werden. Bei Gesellschaftsjagden kann das Gebiet aus Sicherheitsgründen während der Jagd gesperrt werden.

Der Trend zu Sport und Bewegung in freier Natur, vom Wandern über Schwammerlsuchen bis zu Mountainbiken oder Drohnenflügen hat aber nicht nur positive Seiten.

Appell an die Vernunft

Andreas Gasselsberger appelliert: „Es ist uns wichtig, dass jeder Naturnutzer einerseits die Natur genießen kann, aber andererseits auch darauf Rücksicht nimmt, dass Wildtiere einen Lebensraumnutzungs- und Ruhebereichanspruch haben. Wir appellieren dabei an die Vernunft der Freizeitnutzer, denn diese Ansprüche wurden im Jagdgesetz nicht geregelt. Es ist lediglich geregelt, dass das Überfliegen mit Drohnen über Ruhezonen verboten ist. Uns liegt sehr viel daran, dass ein jeder, der die Natur nutzt, auch sorgsam mit dieser umgeht.“

Hohe Akzeptanz

Aktuelle Umfragen in Europa besagen, dass in Österreich eine sehr hohe Akzeptanz in der Gesellschaft für die Jagd herrscht. Gasselsberger: „Wir führen das auch darauf zurück, dass sich die Jagd massiv weiterentwickelt hat und als naturschutzrelevante Nutzungsform wahrgenommen wird.“

Er weist darauf hin, dass die Gesellschaft auch von den vielfältigen Leistungen und Arbeiten der Jägerinnen und Jäger profitiere: „Neben dem köstlichen Wildbret sind dies lebensraumverbessernde Maßnahmen, wie Heckenpflanzungen und die Schaffung von Wildäckern sowie Feuchtbiotopen. Dadurch leistet die Jägerschaft auch einen Mehrwert für die gesamte Artenvielfalt.“

„Luft nach oben“

Das Image der Jagd hat jedoch nach Gasselsbergers Ansicht noch Luft nach oben: „Wir wissen, dass die Akzeptanz und das Verständnis für die Jagd mit dem Wissen über die Jagd deutlich zunimmt. Deshalb ist es unsere Aufgabe, in einer groß angelegten Informationskampagne, vor allem im urbanen Bereich, die Menschen zu erreichen und über die Jagd zu informieren.“

Diese Kampagne heißt österreichweit „Das ist Jagd“ und soll die Werte der Jagd darstellen sowie ein realistisches Bild der Jagd vermitteln.

UPDATE:

In der ersten Version des Textes gab es einen ungewollten Zahlentausch beim Mindestalter zum Erwerb der Jagdkarte. Dieses wurde auf 16 Jahre herabgesetzt, nicht auf 18 Jahre erhöht.

Der Rieder Bezirksjägertag 2024 findet am Samstag, 10. Februar, um 14 Uhr im Keine-Sorgen-Saal der Messe Ried statt.
Neben Berichten und Ehrungen stehen Referate von Landeshauptmann Thomas Stelzer und Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner auf der Tagesordnung.

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