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Finanzielle Selbstbestimmung ist kein Luxus: Wie Frauen ihre Unabhängigkeit nachhaltig stärken können

Tips Logo  Anzeige, 03.03.2026 08:00

RIED. Mag. Claudia Serva ist neue Notarin der Kanzlei „Pogacar und Serva“ am Hauptplatz  – und setzt im Gespräch einen klaren Fokus auf „Frauen & Finanzen“.

Mag. Claudia Serva nennt Beispiele für rechtliche Wege zu mehr finanzieller Selbstbestimmung für Frauen. (Foto: Michael Kramer)

Sie wurden von der Bundesministerin für Justiz mit 1.1.2026 zur öffentlichen Notarin in Ried ernannt...

Claudia Serva: Dass ich diese Laufbahn einschlage, war als erste Akademikerin in der Familie für mich nicht selbstverständlich. Als Mutter einer zehnjährigen Tochter weiß ich gleichzeitig um die Herausforderungen, auch als Frau einen selbstbestimmten beruflichen Weg konsequent zu gehen, wozu ich jedoch jede moderne Frau nur ermutigen kann.

Was sehen Sie als rechtlichen Schlüssel für die finanzielle Unabhängigkeit jeder Frau?

Serva: Neben einer soliden Ausbildung, ist es meines Erachtens wesentlich, dass jede Frau über ihr Einkommen selbst verfügen und finanzielle Reserven für sich aufbauen kann. Getrennte Konten in einer Partnerschaft sind daher kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck gegenseitiger Selbstverantwortung. Gerade mit der Geburt eines Kindes verändern sich häufig die Erwerbsmöglichkeiten – oftmals zulasten der Frau. Um die finanzielle Unabhängigkeit langfristig abzusichern, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente, vom Pensionssplitting bis hin zum Partnerschaftsvertrag.

Was sind die häufigsten rechtlichen Fallstricke in Partnerschaften und welchen Mehrwert bietet eine notarielle Beratung?

Serva: Ein Irrtum besteht darin, unverheiratete Paare seien aufgrund ihrer Lebensgemeinschaft abgesichert. Fakt ist, dass Lebensgefährten – unabhängig von der Dauer ihrer Lebensgemeinschaft – weder erb- noch pensionsrechtlich abgesichert sind. Wechselseitige Testamente bieten hier eine einfache und kostengünstige Absicherung. Beim Erwerb von Immobilien ist zu beachten, dass nur derjenige Eigentümer ist, der im Grundbuch steht. Wird etwa ein Baugrund von einem Partner in die Beziehung eingebracht, ist es ratsam, vor dem gemeinsamen Hausbau notarielle Beratung beizuziehen, um eine optimale Regelung für beide Partner zu gewährleisten. Gerne berate ich bei Vorsorgeanliegen, wobei die erste Rechtsauskunft im Notariat kostenlos ist.

Dr. Michael Pogacar, MBL & Mag. Claudia Serva

Hauptplatz 10

4910 Ried im Innkreis

07752 82650

www.notare-ried.at


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