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BEZIRK ROHRBACH. Ein selbsternannter Gangster-Rapper nahm einen Song auf, der zum Mord an Polizisten aufrief.

Das Lied wurde auf die Internetplattform „youtube“ gestellt. Was folgte ewar ein Prozess: Zu sechs Monaten bedingt wegen Mitwirkung am Vergehen zu einer mit Strafe bedrohten Handlung verurteilt wurde dabei aber nicht der „Künstler“ sondern ein Mann (24), der ihm sein Tonstudio für die Aufnahme zur Verfügung stellte und die Beats zum Lied dazufügte. Beim Strafausmaß handelte es sich um die Mindeststrafe, da der Mann ein Geständnis ablegte und bisher unbescholten war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zweiter ProzessBeim Prozess sagte der Angeklagte auch, dass er den Text nicht verfasst habe und er nicht wollte, dass es so ausgeht. Der Richter riet ihm, künftig im Schlager-Genre tätig zu werden. Der Rapper selbst muss sich in wenigen Wochen vor dem Kadi verantworten. Er ordnet sich als „kriminellen Mastermind“ ein.<


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