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BEZIRK ROHRBACH. Wenn zum Jahreswechsel wieder unzählige Raketen und Feuerwerke gezündet werden, wird oft vergessen, dass diese Silvesterkracher eine Belastung für Umwelt, Mensch und Tier sind. Der Lembacher Willi Hopfner leistet daher schon seit einiger Zeit Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit, er würde sich einen Verzicht oder zumindest eine Einschränkung wünschen. Denn eigentlich sind die bei uns üblichen Raketen im Ortsgebiet ohnehin nur mit Bewilligung erlaubt.

Ein eigenes kleines Feuerwerk gehört für viele zu Silvester dazu. Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de

Studien bestätigen, dass Silvesterraketen eine extreme Luftbelastung darstellen. „All diese Kracher sind Umweltbomben, bei denen allein in einer Nacht mehr Giftstoffe und gesundheitsgefährdender Feinstaub in die Luft gelangen, als durch den gesamten Autoverkehr während eines ganzen Jahres. Noch dazu werden die Feuerwerkskörper großteils durch Kinderarbeit erzeugt“, zeigt Willi Hopfner auf. Sein Appell daher: Auf die „Schwermetall-Bomben zum eigenen Schutz und zum Schutz der Natur zu verzichten. Wir müssen uns schon die Frage stellen, ob wir weiterhin beim weltmeisterlichen Treiben, unsere Lebensgrundlage zu zerstören, mitmachen oder sind wir doch klug genug, umzudenken.“

Einschränkungen, aber kein Verbot

Der Lembacher leistet unter anderem auch bei den Bürgermeistern Überzeugungsarbeit, damit diese die Böllerei verbieten.So einfach ist das allerdings nicht: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist im Pyrotechnikgesetz geregelt – und dieses erlaubt kein generelles Verbot, bestätigt Valentin Pühringer, Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach: „Nur in schützenswerten Bereichen, wie neben Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Tierheimen, ist Pyrotechnik verboten. Die im privaten Gebrauch üblichen Silvesterraketen wären aber eigentlich nur mit Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters zulässig“, ergänzt er.

Verstöße werden mit Strafen bis zu 3600 Euro geahndet. „In der Realität gibt es aber kaum Beschwerden oder Anzeigen“, weiß Pühringer. Er appelliert „im Hinblick auf lärmempfindliche Menschen und Tiere auf Feuerwerkskörper mit Knallwirkung zu verzichten.“

Gefährlicher Spaß

Auf jeden Fall ist auf die richtige Handhabung zu achten. „Jedes Jahr werden etwa 600 Menschen bei Unfällen mit Böllern, Pyrotechnik-Produkten und Eigenbau-Feuerwerken verletzt“, informiert der Sicherheits-Chef. Gebrauchsanweisungen daher lesen und strikt einhalten. „An Feuerwerkskörpern darf weder manipuliert oder herumgebastelt, noch dürfen sie gebündelt werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Man darf sich etwa keinesfalls bei der Vorbereitung über den Feuerwerkskörper beugen. Abschuss-Vorrichtungen müssen fix verankert und standsicher sein. Ein „Versager“ darf niemals ein zweites Mal gezündet werden. Und beim Entzünden der Raketen natürlich nicht rauchen“, fasst er zusammen.

Zulassungskriterien beachten

Bei den Produkten selbst müssen an der Verpackung das CE-Kennzeichen und eine zehnstellige Registernummer sowie wichtige Angaben (Hersteller, Altersgrenze, Sicherheitsabstand...) vorhanden sein. „Das gilt insbesondere für Pyrotechnik, die im Ausland gekauft wird. Derartige Produkte entsprechen oft nicht den Qualitätsanforderungen und Zulassungskriterien. Wesentlich sicherer ist ein Kauf im österreichischen Fachhandel“, rät Pühringer. Die Polizei kündigt auch verstärkte Kontrollen an den Grenzen an.

Feuerwerkskörper zu Unterhaltungszwecken werden in vier Klassen eingeteilt. Ohne Pyrotechnik-Ausweis dürfen Produkte der Gruppen F1 und F2 verwendet werden.

F1: Knallbonbons, Wunderkerzen, Tischfeuerwerke, Minikracher, Feuerwerksscherzartikel. Diese können ohne Bewilligung ab 12 Jahren erworben werden.

F2: Silvesterraketen, Fontänen (“Vulkane“) oder Feuerräder. Sie dürfen ab 16 Jahren erworben werden. Eine Verwendung im Ortsgebiet ist aber nur mit Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters zulässig.


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Gastuser
Gastuser
23.12.2016 12:58

Böller-Verbot durch Bürgermeister

ist SEHR einfach. DE FACTO ist die Verwendung von Silvesterfeuerwerk (Pyrotechnik der Klasse F2, Batterien, Raketen, Böller, etc.) gem. §38 des Pyrotechnikgesetzes in Österreich per se verboten. Auch an Silvester. Bürgermeister sind ermächtigt dieses Verbot für einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes Areal unter Berücksichtungen von Fragen der Sicherheit aufzuheben. Die Aufhebungen des Verbotes für gesamte Ortsgebiete ist aber widerrechtlich. Zuständige Volksanwaltschaft ist die Bundesvolksanwaltschaft bzw. das Verfassungsgericht. Der Rest ist österreichische Schlamperei par excellence.


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