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Junger Rohrbacherin bei Pflichtpraktikum um 1000 Euro zu wenig gezahlt: Arbeiterkammer rät zur Vorsicht bei Ferialjobs

Leserartikel Christian Hartl, 14.07.2015 12:18

ROHRBACH-BERG. Drei Monate war eine junge Frau aus Rohrbach in einem Hotel außerhalb des Bundeslandes als Pflichtpraktikantin beschäftigt. Bei der Lohnabrechnung wurde festgestellt, dass ihr 1000 Euro Lohn vorenthalten wurde. Dank einer lückenlosen Arbeitszeitaufzeichnung kam sie zu ihrem Geld.

AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl rät, auch bei Ferialjobs und Pflichtpraktika die Arbeitszeit genau aufzuzeichnen.

Überstunden und Feiertagsstunden sind nicht bezahlt worden. Das stellte das Team der Arbeiterkammer Rohrbach fest, als sie die Lohnabrechnung der Praktikantin kontrollierten. Dank Interventionen wurden der jungen Frau die ihr zustehenden 1000 Euro vom Hotelbetrieb ausbezahlt. „Innerhalb von 14 Tagen wurde das Geld überwiesen“, erinnern sich Rechtsberater Walter Friedl und AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl an den Fall.

Mindestlohn für PflichtpraktikaDa die Praktikanten ihre täglichen Arbeitszeiten lückenlos aufzeichnete, konnte die Unterentlohnung bewiesen werden. Für Pflichtpraktika im Gastgewerbe oder sonstigen Berufen gilt im Generellen die Höhe der jeweiligen Lehrlingsentschädigung als Mindest-Entgelt, dass der Dienstnehemr zu entrichten hat. „Das Aufzeichnen der Arbeitszeit soll so selbstverständlich sein, wie sich täglich die Zähne zu putzen“, rät Bezirksstellenleiter Riepl. Übrigens: Auf der Homepage der Arbeiterkammer kann man sich eine APP zum täglichen Aufzeichnen der Arbeitszeit herunterladen. Link: https://zeitspeicher.arbeiterkammer.at/


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