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Flexible Arbeitszeit: Unternehmer und Mitarbeiter wollen selbst entscheiden dürfen

Martina Gahleitner, 26.07.2016 06:00

BEZIRK ROHRBACH. Pausenregelungen, Ruhezeiten, tägliche Höchstarbeitszeit: Es sind viele gesetzliche Vorgaben, die Unternehmer und Mitarbeiter berücksichtigen müssen. Genau diese machen es den Wirtschafts-treibenden aber schwer, auf die Kundenwünsche zu reagieren.

In vielen Branchen haben Unternehmer mit unzeitgemäßen Arbeitszeit-Regelungen zu kämpfen. Foto: Wodicka

Zwar wurde mit Anfang des Monats für die Maschinen- und Metallwarenindustrie ein neues Zeitkontenmodell geschaffen, mit dem die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden schwankend zwischen 32 und 45 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von bis zu einem Jahr erbracht werden kann. Damit können betriebliche Auftragsschwankungen flexibler und kostengünstiger als bisher abgedeckt werden. Das ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ein viel größeres Problem vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe im Bezirk sei die Tagesarbeitszeit von neun Stunden, bekräftigt Wirtschaftskammer-Bezirksstellenleiter Klaus Grad. Denn die Wirtschaft wird immer schnelllebiger, Aufträge müssen schnellstmöglich abgearbeitet werden – dadurch werden die Auslastungsschwankungen größer. „Mit unserem Arbeitsgesetz stehen wir uns aber selbst im Weg, denn Tagesspitzen können nur mit komplizierten Sondervereinbarungen abgedeckt werden“, fordert Grad eine flexible tägliche Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden. „Da geht es nicht darum, dass sich Unternehmen Überstundenzuschläge ersparen, sondern darum, dass Mitarbeiter überhaupt länger arbeiten dürfen“, sagt er.

Regelungen anpassen

Dass dies auch von den Arbeitnehmern gewünscht ist, kann Spar-Kauffrau Maria Streinesberger bestätigen. 53 Mitarbeiter beschäftigt sie in ihren beiden Kaufhäusern in Altenfelden und Lembach, viele davon als Teilzeitkräfte. „Wir wollen einfach selbst entscheiden dürfen“, fordert sie und beklagt zugleich die nicht mehr zeitgemäßen Reglungen: „Kunden wünschen längere Öffnungszeiten, auf diese müssen wir reagieren. Wenn jetzt aber eine Mitarbeiterin für sechseinhalb Stunden eingeteilt ist, kommt zusätzlich eine halbe Stunde Pause dazu – dann tauchen Probleme, etwa bei der Kinderbetreuung auf.“ Ein anderes Beispiel sind die Ruhezeiten: Viele würden etwa morgens gerne eine Viertelstunde früher anfangen, um genug Zeit für die Vorarbeiten zu haben. Das geht aber nicht, weil die Nachtruhe verletzt wird.“ Gerade jetzt zur Urlaubszeit sei es besonders schwierig, einen gesetzeskonformen Dienstplan zu erstellen. Streinesberger ist überzeugt: „Heute sind alle mündig genug, um die Arbeitszeit-Einteilung selbst zu übernehmen. Und wenn ich meine Mitarbeiter halten will, kann ich mir als Arbeitgeberin auch nicht erlauben, sie auszubeuten.“ Folge der vielen gesetzlichen Vorgaben, die vor allem die kleinen Betriebe belasten, sei oft, dass Betriebe nicht mehr übernommen und weitergeführt werden.

An der Grenze des Erlaubten

Mit der saisonalen Mehrauslastung hat die Dachdeckerei-Spenglerei Schmidhofer in Altenfelden zu kämpfen. „Wir müssen die Zeit nützen, in der wir witterungsbedingt arbeiten können. Welcher Bauherr hätte Verständnis dafür, dass bei drohendem Regen alles stehen und liegen gelassen wird, weil gesetzlich keine Arbeit mehr erlaubt ist?“, fragt sich Firmenchef Rudolf Schmidhofer, der zudem fixe Fertigstellungstermine auf vielen Baustellen einhalten muss. So stoße man häufig an die Grenzen des Erlaubten.

Bei Schmidhofer kommt außerdem dazu, dass viel Zeit auf der Strecke bleibt. „Wenn es in Linz staut, kommen wir bei den Fahrern unserer Montagebusse arbeitszeitmäßig immer wieder in Bedrängnis.“ Die Wirtschaftskammer will sich im nächsten Jahr um dieses große Thema annehmen und sich für die Benützung der Busspur für Montagefahrzeuge auch für zwei Insassen einsetzen.

Für die Gastronomie gibt es mit Beginn 2017 eine Erleichterung zur Abdeckung von Spitzenzeiten: Beschlossen wurde nämlich ein Aushilfe-Scheck für die Beschäftigung von Aushilfen für 18 Tage im Jahr, mit dem auch Sozialversicherung und Steuern abgedeckt sind. Bisher mussten die Mitarbeiter diese Abgaben am Ende des Jahres nachzahlen.


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