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Entlastung bei Lohnnebenkosten muss für alle Gründer gelten

Martina Gahleitner, 03.11.2016 10:27

BEZIRK ROHRBACH. Ein erster Schritt auf dem Weg zum Gründerland Nummer 1 ist für die Junge Wirtschaft des Bezirkes das Start-up-Paket der Bundesregierung. Dieses gehöre aber auf alle Gründer ausgeweitet.

Die Lohnnebenkosten sind eine Hürde für Jungunternehmer.  Foto: Wodicka
  1 / 2   Die Lohnnebenkosten sind eine Hürde für Jungunternehmer. Foto: Wodicka

„Jeder einzelne Gründer leistet einen immensen Beitrag für unsere wirtschaftliche Zukunft. Sie alle schaffen im Durchschnitt 2,4 Arbeitsplätze im ersten Betriebsjahr. Die vorgestellte Lohnnebenkosten-Entlastung muss daher für alle Gründer gelten, um diese wichtigen Jobmotoren nicht unnötig zu drosseln“, betont JW-Bezirksfunktionär Andreas Höllinger.

Das Start-up-Paket der Bundesregierung sieht eine Befreiung bzw. Reduktion der Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter in den ersten drei Jahren vor – allerdings nur für innovative Start-ups. Mit der Initiative #3fuerAlle fordert die Junge Wirtschaft die Ausweitung auf alle Gründer. „Besonders in der Anfangsphase ist es wichtig, jungen Gründern unter die Arme zu greifen, denn Entlastung und Förderung sind der nötige Sauerstoff, den jeder einzelne Jungunternehmer dringend benötigt“, ist Höllinger überzeugt.

Auf der JW-Plattform www.3fueralle.at kann sich jeder mit einer Unterstützungserklärung für junge Gründer stark machen.


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