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ÖAAB rät: Antragsfristen von Förderungen nicht verstreichen lassen

Sevim Demir, 13.12.2018 06:50

BEZIRK ROHRBACH. Damit Arbeitnehmer zu ihrem Geld kommen, machen ÖAAB-Bezirks­obfrau Gertraud Scheiblberger und Kammerrat Hermann Linkeseder auf mögliche Förderungen und Beihilfen aufmerksam. Mit Jahresende verstreicht allerdings die Antragsfrist für viele Förderungen.

Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger und Kammerrat Hermann Linkeseder machen auf die möglichen Beihilfen und Förderungen aufmerksam. Foto: OÖVP Bezirk Rohrbach

„Aus Unwissenheit schöpfen Arbeitnehmer oft mögliche finanzielle Unterstützungen nicht aus“, wollen Scheiblberger und Linkeseder aufklären. Sie raten zur rechtzeitigen Antragstellung. Wichtig dabei: Es kommt auf den Eingangsstempel der Behörden an – wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren, damit der Antrag rechtzeitig vor dem 31. Dezember eintrifft.

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendeljahr 2017

Alle oberösterreichischen Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 168 und 325 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2017 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.

Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag zusätzlich eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2018 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.

Arbeitnehmerveranlagung

Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2013 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Sanierungsscheck für thermische Sanierungen

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind und die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen. Anträge können bis zum 28.02.2019 gestellt werden, also über den 31. Dezember 2018 hinaus. Es empfiehlt sich trotzdem noch rasch zu handeln, da es die Förderung nur gibt, so lange Budgetmittel vorhanden sind. Mehr Informationen auf www.sanierungsscheck18.at.


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