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Rund 67.000 Euro pro Kopf: So viel erwirtschaften Rohrbachs Arbeitnehmer jährlich für ihren Betrieb

Sebastian Wallner, 04.12.2019 08:00

BEZIRK ROHRBACH. Die Arbeiterkammer (AK) hat erstmals die veröffentlichten Jahresabschlüsse der 20 Rohrbacher Mittel- und Großbetriebe mit mehr als 49 Beschäftigten (ausgenommen Banken, Versicherungen und Non-Profit-Unternehmen) analysiert. Das Ergebnis: Die 2.561 Beschäftigten dieser Betriebe erwirtschafteten 2017 pro Kopf 67.274 Euro für ihr Unternehmen. 

Die Rohrbacher sind zwar fleißig, die mittleren Einkommen aber niedrig. Foto: Weihbold
Die Rohrbacher sind zwar fleißig, die mittleren Einkommen aber niedrig. Foto: Weihbold

„Zieht man davon die durchschnittlichen Personalkosten ab, bleiben den Firmen jährlich rund 16.200 Euro pro Mitarbeiter“, rechnet AK-Präsident Johann Kalliauer vor. Er ist derzeit in ganz Oberösterreich unterwegs, um die Leistungen der Arbeitnehmer ins Rampenlicht zu rücken. Denn zu oft seien es die Manager, die bei guten Ergebnissen im Mittelpunkt stünden und dabei auf die Mitarbeiter vergäßen. „Dabei stünde ohne die Arbeitnehmer alles still. Ihnen gebührt deshalb ehrlicher Respekt und Wertschätzung.“

Mittleres Monatseinkommen von 1.980 Euro

Im Jahresdurchschnitt 2018 waren im Bezirk Rohrbach 24.282 Menschen unselbstständig beschäftigt. Das sind um acht Prozent mehr als vor zehn Jahren. Die Erwerbsquote liegt bei 78,6 Prozent. 37 Prozent aller Beschäftigten haben einen Teilzeitjob, fast zwei Drittel der Teilzeitangestellten sind Frauen. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen beträgt 43,7 Prozent, über sechs Prozentpunkte mehr als im Landesdurchschnitt.

Quer über alle Beschäftigungsformen, Branchen und Berufe hinweg bekommen die Rohrbacher Beschäftigten ein mittleres Bruttoeinkommen von 1.980 Euro monatlich. Das heißt die Hälfte der Rohrbacher verdient mehr, die Hälfte aber auch weniger. Oberösterreichweit ist nur in Freistadt das mittlere Gehalt noch niedriger.

Neue Altersteilzeitregelung ohne Alternativen

Es gehe aber nicht immer ums Geld, berichtet Ewald Baumann, Arbeiterbetriebsrat bei der Internorm in Sarleinsbach. „Gab es 2018 noch die Möglichkeit mit 58 in Altersteilzeit zu gehen, geht das ab 2020 erst mit 60 Jahren. Für jemanden der mit 60 in Schwerarbeiterpension gehen kann, ist die Altersteilzeit de fakto gestrichen worden.“ Die Arbeiter seien dieser Regelung mehr oder weniger ausgeliefert, „denn mit über 50 noch eine neue, gleichwertige Stelle zu finden, ist ziemlich aussichtslos.“


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