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Verpflichtung zur Abfallvermeidung gilt: Feste ohne Reste sind schon lange Routine

Martina Gahleitner, 07.01.2022 18:25

BEZIRK ROHRBACH. Die Novelle des oö. Abfallwirtschaftsgesetzes verpflichtet seit Jahresbeginn Veranstalter zur Vermeidung von Müll. Vieles, was zu „Festen ohne Reste“ beitragen kann, wird aber ohnehin schon lange umgesetzt.

  1 / 2   Die Rohrbacher Umweltprofis unterstützen Veranstalter und stellen Trennbehälter, Leihgeschirr oder das Geschirr-Mobil zur Verfügung. (Foto: BAV Rohrbach)

Bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder auch Vereinsfesten fallen sehr große Abfallmengen an. Mit der Gesetzesnovelle will man dem entgegenwirken: Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen dürfen Getränke und Speisen nur noch in Mehrweggebinden oder gleichartigen Alternativen ausgegeben werden. Im Bezirk Rohrbach erfüllen aber ohnehin schon die allermeisten Veranstalter das Mehrweg-Gebot, das im Gesetz verankert ist, weiß man beim Bezirksabfallverband Rohrbach. „Wir stehen in sehr gutem Kontakt mit den Veranstaltern und wissen, dass sehr vieles schon umgesetzt wird. Das Motto ,Feste ohne Reste‘ gilt bei uns schon seit einer gefühlten Ewigkeit“, berichtet BAV-Geschäftsstellenleiter Markus Altenhofer. Auch das Gebot der regionalen Beschaffung sei schon hervorragend umgesetzt.

Geschirr-Mobil wird eifrig genutzt

Der BAV unterstützt Veranstalter tatkräftig etwa mit Trennbehälter für die Sammlung von Altstoffen oder mit Leihgeschirr und Mehrwegbechern. Außerdem steht ein eigenes Geschirr-Mobil zur Verfügung, das mittlerweile so gerne genutzt wird, dass bereits die zweite Generation des Anhängers im Einsatz ist. Neben Mehrweggeschirr finden sich im Geschirr-Mobil auch gleich zwei Spülmaschinen. „Das ist bei uns gelebte Praxis“, glaubt Altenhofer nicht, dass das neue Gesetz viele Veränderungen bei heimischen Veranstaltern mit sich bringt. Die Lösungen würden teilweise nicht nur von den Umweltprofis des Abfallverbandes, sondern auch von den Veranstaltern selbst gefordert.

Ein paar kleinere Baustellen mit Handlungsbedarf sieht er dennoch. So dürfe es eigentlich nicht mehr sein, dass eine Biersorte in einer Einweg-Glasflasche ausgeschenkt wird. „Wenn es in Oberösterreich eine Mehrweg-Alternative gibt, muss diese gewählt werden“, sagt Markus Altenhofer. Es sind auch geeignete Vorkehrungen zur Rückgabe der eingesetzten Mehrwegprodukte – wie etwa die Schaffung eines Pfandsystems – zu treffen.

Alternative aus nachwachsenden Rohstoffen

Soweit aus Sicherheitsgründen Mehrweggebinde, -geschirr oder -besteck nicht erlaubt sind, sind Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden – etwa aus Karton, Papier oder Holz. Das klassische Würstelteller aus Pappe mit Holzgabel wird es also nach wie vor geben. Auch Pappbecher im Barbereich werden weiterhin erlaubt sein.

Geplant ist zudem wieder eine landesweite Beschaffungsaktion für Mehrweg-Kunststoffbecher. Auch Häferl für Heißgetränke sollen angeschafft werden, denn Styropor-Becher für Punsch und Glühwein sind den Abfallprofis nach wie vor ein Dorn im Auge. Hier setzt man auf Bewusstseinsbildung. Denn für Veranstaltungen, die ausdrücklich vom oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz ausgenommen sind – wie etwa bloße Umzüge oder Oster- und Weihnachtsmärkte – gelten die Bestimmungen derzeit nicht.

Die verpflichtende Abfallvermeidung gilt für Veranstaltungen ab 300 Personen. Bei Großveranstaltungen über 2.500 Personen ist ein Abfallkonzept zu erstellen. Verstöße gegen die Verpflichtung von Mehrwegmaterial, das Fehlen geeigneter Maßnahmen zur Rücknahme oder das Fehlen eines Abfallkonzepts sind mit einer Strafe bis 18.000 Euro bedroht.


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