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KLAFFER/BEZIRK ROHRBACH. „Wir räumen es weg, der Biber räumt’s wieder her“: Bürgermeister Franz Wagner ist angesichts der Sisyphusarbeit, die ihm Baumeister Biber beschert, schon verzweifelt. Von den Kosten ganz zu schweigen.

  1 / 2   Als fleißiger Baumeister sorgt der Biber für Fraßschäden und auch für Anstauungen und somit Überschwemmungen – hier ein Bild vom Uferbereich des Urlsees. (Foto: Gahleitner)

„Zwischen Urlsee und Badesee sieht man das schönste Biberrevier“, weist der Klaffegger Bürgermeister auf Bäume, die kreuz und quer liegen, und Anstauungen hin. „Wir haben da wirklich massive Probleme, weil es ständig zu Überschwemmungen kommt und Infrastruktur bei unseren Wander- und Radwegen zerstört wird. Auch der Schutzdamm beim Badesee ist schon großteils ruiniert“, schildert Franz Wagner. „In Absprache mit der Behörde räumen wir weg, was erlaubt ist, aber was unsere Bau­arbeiter hier eigentlich schon wöchentlich leisten müssen, geht mittlerweile in die tausende Euro.“ Probleme tauchen auch bei Böschungen oder Gemeindestraßen auf, die unterhöhlt werden und somit einsturzgefährdet sind. Und dann kommen natürlich die Fraßschäden dazu: „Wenn wir nicht hunderte Bäume eingezäunt hätten, würde am Ufer nichts mehr stehen“, weist er auf die gemeinsamen Bemühungen seitens Gemeinde und Fischereiverein hin.

Gefühlt 100 Biber

In den letzten Jahren sei die Belastung massiv gestiegen, berichtet der Klaffegger Bürgermeister, der den Biber-Bestand allein in seiner Gemeinde auf etwa 60 Tiere schätzt. „Gefühlt sind es 100, weil sie solche Schäden anrichten.“ Wagner spricht damit auch für die vielen Landwirte und Grundbesitzer im ganzen Bezirk, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben. Denn hierzulande hat sich der Biber flächendeckend wieder breit gemacht.

Bedrohte Tierart

Zwar gebe es ein gutes Einvernehmen mit den Behörden und diese würden sehen, dass es zu viele Tiere sind, ergänzt Franz Wagner, aber per Gesetz sind ihnen die Hände gebunden. Denn Biber stehen auf der Liste der bedrohten Tierarten; sie sind nach der FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der EU und in Oberösterreich zudem nach dem oö. Naturschutzgesetz geschützt. Anstauungen dürfen nur weggeräumt werden, wenn damit der unmittelbare Lebensbereich des Bibers nicht gefährdet ist. Seine Burgen oder Dämme dürfen nicht beschädigt werden und natürlich darf auch der Biber selbst nicht gefangen oder getötet werden, heißt es von den Experten. Dies würde auch wenig bringen, denn sobald ein Revier geräumt ist, sei es nur eine Frage der Zeit, bis dieses wieder neu besetzt ist.

Beihilfen für betroffene Grundbesitzer

Hauptaufgabe der Naturschutz-Experten ist es zu beraten, aufzuzeigen, wie der Biber lebt und tickt und welche Bedeutung er für den Lebensraum Gewässer hat. Ein gewisses Schadensausmaß müsse man tolerieren und lernen, mit dem Tier umzugehen. Zur Unterstützung gibt es vom Land OÖ Beihilfen aus dem oö. Bibermanagement – wenn auch damit nicht die ganzen Schäden und der Ärger abgedeckt werden können.


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