Schleuse im Spital tritt nur bei Notfällen außer Kraft
ROHRBACH-BERG. Beim Zutritt ins Klinikum Rohrbach gilt nach wie vor die 3G-Regel.
Diese Regelung zum Schutz der Patienten stößt nicht immer auf Verständnis. So konnte etwa eine dreifache Mutter, deren Ehemann einen nächtlichen Autounfall hatte, nicht zu dem Verunglückten, weil sie außerhalb der Besuchszeit kam und auch keinen 3G-Nachweis vorzeigen konnte. Eine telefonische Auskunft war wegen des fehlenden Codes nicht möglich.
3G und Maskenpflicht
Wolfgang Tenschert, Ärztlicher Direktor im Klinikum Rohrbach, klärt auf und betont, dass an der Schleuse richtig gehandelt wurde: „Es handelte sich dabei um keinen Notfall und keine lebensbedrohliche Situation. Nach der Verordnung des Bundesministeriums gilt so wie in allen oberösterreichischen Krankenhäusern weiterhin die Regelung, dass Besucher nur geimpft, genesen oder getestet Zutritt bekommen. Damit wird verhindert, dass infizierte Personen das Virus ins Krankenhaus tragen.“ Wenn es gerechtfertigt sei – etwa bei Notfällen oder Palliativpatienten – werde jedem Zutritt auch ohne 3G-Nachweis gewährt, ergänzt Tenschert. Im Spital gilt außerdem die FFP2-Maskenpflicht.
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08.12.2022 11:45
Sehr wissenschaftlicher Ansatz ....
Weshalb wird, gerade in Krankenanstalten, immer noch auf 3G gesetzt. Wenn überhaupt, kann nur 1G aussagekräftig sein und auch das ist absolut nicht mehr zeitgemäß!