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Löschwasserrückhalteanlagen – Rettender Schutz vor Umweltkatastrophen

Leserartikel Hans Steinmeier, 31.05.2016 11:03

Im Falle eines Brandes fällt in der Regel nicht verdampftes Löschwasser an, das unter Umständen durch Schadstoffe verunreinigt ist. Gelangt das Wasser in die Umwelt, können katastrophale Folgeschäden entstehen. Beispielsweise kann mit Schadstoffen kontaminiertes Wasser in das Erdreich gelangen und dadurch das Grundwasser verunreinigen. Aus diesem Grund wurden Löschwasserrückhalteanlagen entwickelt, die im Falle eines Brandes Löschwasser am Austritt hindern. Einer der führenden Anbieter für Löschwasserrückhalteanlagen ist dabei die THOMAS SYS TECH GmbH.

Warum wurden Löschwasserrückhalteanlagen entwickelt?

Die heutige Einhaltung der Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL) geht zurück auf eine Reihe tragischer Unfälle, welche der Umwelt erhebliche Schäden zufügten.  Ein besonders schwerwiegender Umweltunfall ereignete sich im November des Jahres 1986 in der Nähe der Stadt Basel. Dabei kam es zu einem Großbrand der Chemieanlagen des Konzerns Sandoz.

Nach dem Brand gelangte aufgrund fehlender Rückhalteanlagen mit Chemikalien verseuchtes Wasser in den nahegelegenen Rhein und führte zum bis dato größten Fischsterben in der Geschichte des Flusses. In Folge dessen führte man die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie ein, welche derartige Katastrophen in Zukunft verhindern sollte.

Welche Unternehmen benötigen Löschwasserrückhalteanlagen?

Das Erfordernis der Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser ergibt sich aus dem Besorgnis-Grundsatz des Wasserrechtes und der Regelung der Anlagenverordnung. Demnach sind Maßnahmen zur Vermeidung von Löschwasserschäden notwendig, wenn im Brandfall in Verbindung mit Löschwasser schädliche Stoffe freigesetzt werden können. Die Bemessung der Anlagen ergibt sich aus der LöRüRl. Im Gefahrenfall muss nach dieser Richtlinie auch in ausreichender Zahl geschultes Personal zur Verfügung stehen.

Jedes Unternehmen, das wassergefährdende Stoffe lagert, benötigt in Abhängigkeit vom Gewicht bezüglich der einzelnen Wassergefährdungsklassen 1-3 (WGK) eine Löschwasserrückhalteanlage.

·         Wassergefährdungsklasse 1 ab 100 t je Lagerabschnitt

·         Wassergefährdungsklasse 2 ab 10 t je Lagerabschnitt

·         Wassergefährdungsklasse 3 ab 1 t je Lagerabschnitt

Keine Löschwasserrückhalteanlagen werden hingegen bei Druckgasen, organischen Peroxiden, ammoniumnitrathaltige Düngemitte und radioaktiven Stoffen benötigt.

Tipp: In Deutschland gilt jeder Stoff als wassergefährdend, der nicht durch die Verwaltungsvorschrift als nicht wassergefährdend deklariert wurde.

Welche Anforderungen müssen Löschwasserrückhalteanlagen erfüllen?

Löschwasserrückhalteanlagen müssen der Löschwasserrückhalterichtlinie entsprechen, die durch die oberste Bauaufsichtsbehörde und die oberste Wasserbehörde als technische Baubestimmung eingeführt wurde. Nach dieser Richtlinie gelten bestimmte Vorgaben bezüglich des Volumens der Auffangräume, wonach sich auch die Bemessung der Löschwasserrückhalteanlagen ergeben.

Zudem muss ein Löschwasser-Rückhaltekonzept als Einsatzplan in der betriebliche Gefahrenabwehr integriert sein, damit im Ernstfall ein reibungsloser Ablauf von statten gehen kann. Mit dem künftigen VCI-Leitfaden will die chemische Industrie ein neues einheitliches Niveau für Löschwasserrückhalteanlagen gewährleisten, als rechtlich verbindlich gilt diese Richtlinie jedoch nicht. Weitere Richtlinien für Rückhalteanlagen sind:

  • Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten (z. B. Seveso-II-Richtlinie 96/82/EC, 96/082/EEC)
  • VdS Richtlinie

Wartung und Pflege von Löschwasserrückhalteanlagen

Gemäß der VdS Richtlinien sind Löschwasserrückhalteanlagen regelmäßig zu warten. Hierfür bedarf es einer verständlichen Wartungsanleitung sowie den darin festgelegten Prüfintervallen. Die Einhaltung und Verantwortung für die Prüf- und Wartungsintervalle obliegen dem jeweiligen Betreiber. Ebenso muss auch der ordnungsgemäße bauliche Zustand der Löschwasser-Rückhalteanlage regelmäßig geprüft werden. Dichtungen und andere Verschleißteile sind gemäß den Angaben des Herstellers regelmäßig auszutauschen.


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