Unternehmer scheitert beim Wohnungsbau an Bewilligung
LEMBACH. Seit Jahresbeginn bemüht sich Hermann Hopfner um die Bewilligung für den Ausbau einer Wohnung über seinem Betriebsgebäude. Bislang jedoch ohne Erfolg. Eine mögliche Lösung zeichnet sich jetzt jedoch ab.
Hermann Hopfner hat absolut kein Verständnis für die Steine, die ihm da in den Weg gelegt werden. „Würde ich ein neues Gebäude errichten und wieder wertvollen Boden verbrauchen, wäre die Bewilligung reine Formsache. Unser Anliegen ist aber, im Dachgeschoß unseres Bürogebäudes eine Wohnung auszubauen – und das wird von den zuständigen Landesstellen blockiert“, ärgert sich der Metalltechnik-Unternehmer. „Ständig wird von der Eindämmung der Bodenverbauung gesprochen, wenn man aber als Bürger etwas umsetzen will, was diesem Ziel entspricht, wird das verhindert.“
Nichts unversucht lassen
Um auf seine Forderung aufmerksam zu machen, hat Hopfner Unterschriften gesammelt – „die gesamte Gemeindevertretung und namhafte Persönlichkeiten stehen hinter unserem Anliegen“ – und ein Protestplakat aufgestellt. Er will keine Möglichkeit unversucht lassen, um eine Bewilligung zu bekommen. Denn „es kann doch einem Betriebsinhaber nicht verboten werden, auf dem eigenen Besitz eine unbedenkliche Wohnung zu errichten“.
Rechtlicher Rahmen zählt
Das Problem ist die falsche Widmung. „Das Wichtigste bei Bauangelegenheiten ist, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. In dieser Angelegenheit ist eine Betriebswohnung im Betriebsbaugebiet laut oö. Raumordnung nicht zulässig. Auch die Sicht der Fachexperten bestätigt dies“, zeigt Bürgermeisterin Nicole Leitenmüller auf. Sie ist aber um eine Lösung bemüht und ergänzt: „Als Bürgermeisterin setze ich mich mit all meinen Möglichkeiten für die Anliegen der Bürger ein.“ Vom Gemeinderat wurde deshalb beim Land OÖ ein Verfahren zur Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplans, sodass eine Betriebswohnung zulässig ist, eingeleitet.
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24.08.2021 15:36
Allerhand
Ich besitze auch ein kleines Stückchen Wald, und darf dort nicht einmal eine kleine Hütte zum Übernachten hinstellen. Das ist deshalb so, weil das sonst jeder machen würde und der Wald voller Hütten stünde. Irgendwann ist der Walsd dann kein Wald mehr! Genau so ist es mit Wohnraum im Gewerbegebiet. Wenn mehr Wohnraum als Gewerbe da ist, muss dann irgendwann das Gewerbe Rücksicht auf die Bewohner nehmen. Keine weiteren Betriebserweitungen, keine Nachtschichten mehr, keine lauten Anlieferungen zwischen 22:00 - 06:00 Uhr. Dann ist es kein Gewerbegebiet mehr und der Gewerbetreibende hat seine Rechte verloren...
24.08.2021 15:27
Den Uninformierten gehört die Aufmerksamkeit, anscheinend :(
Wenn einer keine Ahnung hat, dann schreibt er ein Protestplakat! Jede Gemeinde ist verpflichtet die Gesetze der Oö. Raumordnung ordnungsgemäß umzusetzen. Wenn Herr Hopfner bereit ist seine wertvolle Gewerbe-Widmung gegen eine Wohnung einzutauschen, dann kann er das gerne tun, wennn er die Verfahrenskosten für die Umwidmung trägt. Dafür muss er kein Plakat schreiben, sondern sich nur erkundigen!