Forstgesetz: Kahlschlag ist nicht gleich Rodung
BEZIRK ROHRBACH. „Kahlschlag“ und „Rodung“ sind zwei grundlegend unterschiedliche forstliche Begriffe, die jedoch oft gleichbedeutend verwendet oder verwechselt werden. Nur selten bedeutet das großflächige Entfernen des Waldbestandes auch, dass die Fläche zukünftig nicht mehr als Wald genutzt wird.
Ein Kahlschlag ist die Fällung (Entnahme) von Bäumen auf einer größeren Fläche – aufgrund von Kalamitäten (Käfer, Sturm etc.) oder um den wertvollen Rohstoff Holz zu nutzen. Der Waldboden bleibt jedoch auch ohne Bäume Wald im Sinne des Forstgesetzes. Das heißt, die Schlagfläche muss wieder bewaldet werden. Hier gilt der Grundsatz: Wald muss Wald bleiben.
Rodung ist grundsätzlich verboten
Die Rodung eines Waldgrundstückes bedeutet eine Nutzungsänderung der Fläche – es wird dann aus Wald zum Beispiel Bauland oder ein Acker. Die gerodete Fläche ist nicht mehr Wald im Sinne des Forstgesetzes. Im Gegensatz zum Kahlschlag wird das Aufkommen der Waldbäume für immer (dauernde Rodung) oder für eine gewisse Zeit (befristete Rodung) verhindert. Jegliche Rodung ist nach dem Forstgesetz grundsätzlich verboten.
Waldfläche nimmt zu
Österreichs Waldfläche nimmt täglich um sechs Hektar zu, vier Millionen Hektar des Landes sind bewaldet, das entspricht 47,9 Prozent der Staatsfläche.
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