Rohrbacher Tagesmütter brauchen nicht um Job fürchten, aber: „Ab September wird es spannend“
BEZIRK ROHRBACH. Mit 1. September tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, welche auch die Nachmittagsbetreuung neu regelt. Das hat Auswirkungen auf die Tagesmütter, die bislang in vielen Gemeinden diese Aufgabe übernommen haben.
Judith Daniel-Auberger hat 1997 den eigenständigen und gemeinnützigen Verein der Tagesmütter und Tagesväter im Bezirk Rohrbach gegründet, der auch Teil des Tagesmütterverbandes Oberösterreich ist. „Seither habe ich schon viele Entwicklungen und Änderungen durchgemacht“, sagt sie. Auch die aktuelle Gesetzesnovelle wird sie mit ihren derzeit 14 Tagesmüttern meistern. „Wir sind klein aufgestellt und bei uns braucht keine Tagesmutter um ihren Job fürchten. Aber natürlich werden uns Kinder weggenommen – und das bedeutet weniger Einkommen für die Tagesmutter“, zeigt sie auf.
Konkret geht es bei der Neuregelung darum, dass die Nachmittagsbetreuung für Kinder ab drei Jahren künftig in jenen Kinderbildungseinrichtungen erfolgen muss, in denen die Kinder bereits am Vormittag untergebracht sind. Im Regelfall ist das der Kindergarten. Bei einem Bedarf ab drei Kindern müssen die Gemeinden die Betreuung bis 19 Uhr im Kindergarten sicherstellen – für Tagesmütter, die bislang die Kinder nachmittags in kleinen Gruppen betreut haben, gibt es dann keine Landesförderung mehr.
Im Bezirk Rohrbach sind von der Regelung acht Tageskinder betroffen. „Hier muss ich mit den jeweiligen Gemeinden abklären, ob die Betreuung durch die Tagesmütter weiterlaufen kann oder ob es Bedarf für mehr als drei Kinder gibt“, sagt Judith Daniel-Auberger. Außerdem könne es bedeuten, dass eine laufende, mit zwei Kindern besetzte Nachmittagsbetreuung durch eine Tagesmutter aufgelöst wird, wenn ein drittes Kind Bedarf anmeldet. Für Gemeinden jedenfalls sind die Änderungen finanziell und personell schwer umzusetzen.
Wahlfreiheit der Eltern geht verloren
Nicht nur Tageseltern ärgern sich über die Novelle, auch Eltern haben keine Freude damit, weiß Daniel-Auberger: „Die Flexibilität fällt weg und auch die Wahlfreiheit der Eltern.“ Deshalb wurde mit einer Petition ein Zeichen gegen die Gesetzesnovelle gesetzt.
Rechtssicherheit schaffen
Bildungslandesrätin LH-Stv. Christine Haberlander verteidigt die Neuregelung: Es werde dadurch Rechtssicherheit für die Eltern geschaffen sowie ein besseres Angebot in den bestehenden Einrichtungen. Und sie fügt hinzu: „Tagesmütter sind und bleiben eine wichtige und unverzichtbare Ergänzung für die Kinderbildung und -betreuung in OÖ. Das wird auch weiterhin gefördert.“
Als weiteren Schritt zum Kinderland Nr. 1 hat Haberlander zudem die Ausweitung der Öffnungszeiten von Kindergärten, Krabbelstuben und Horten auf mindestens 47 Wochen im Jahr angekündigt. Den steigenden Personalbedarf will man mit höheren Gehältern, besseren Arbeitsbedingungen und der Einführung des Berufsbildes „pädagogische Assistenzkräfte“ bewältigen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden