Arbeiterkammer Rohrbach verhalf einem Pensionisten zu 30.000 Euro Abfertigung
BEZIRK ROHRBACH. Exakt 30.293 Euro Abfertigungsanspruch hatte ein Mann aus dem Bezirk Rohrbach, der 34 Jahre lang in einem Betrieb beschäftigt war. Als er diese nicht ausbezahlt bekam, wandte er sich an die Arbeiterkammer, die helfen konnte.
Auf der Endabrechnung war neben dem Lohn auch die ihm zustehende Abfertigung Alt ausgewiesen. Allerdings landete diese Summe nicht auf seinem Konto. Nach vergeblichen Versuchen, beim Arbeitgeber den Anspruch geltend zu machen, wandte sich der Mühlviertler schließlich an die AK-Bezirksstelle Rohrbach. Die Rechtsexperten mussten daraufhin mehrmals bei der Firma intervenieren, ehe die gut 30.000 Euro doch noch ohne Klage überwiesen wurden.
Rechtsberatung lohnt sich
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Pensionisten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Im Falle einer Pensionierung sollte man die Endabrechnung am besten gleich kontrollieren, nachdem man diese erhalten hat. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden. Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, ergänzt Stangl.
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