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Grundbesitzer knüpfen Mühlviertler Gasprojekt an Forderung nach 110-kV-Erdkabel

Petra Hanner, 08.01.2026 08:30

MÜHLVIERTEL. Die mündliche Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der geplanten Gasleitung im Mühlviertel startet am 20. Jänner. Grundbesitzer und die IG Landschaftsschutz Mühlviertel stellen ihre Zustimmung unter die Bedingung, dass die ebenfalls geplante 110-kV-Stromleitung parallel zur Gasleitung in die Erde verlegt wird.

Die Verdichterstation in Oberkappel ist ein neuralgischer Punkt im europäischen Gasleitungs-Netzwerk. (Foto: Thomas Fellhofer)

Die rund 40 Kilometer lange Gasleitung von Bad Leonfelden bis Oberkappel stellt den Lückenschluss im westlichen Bereich der bestehenden Leitung dar. Europäische Gasnetzbetreiber haben den Aufbau eines europaweiten Wasserstoff-Transportnetzes zum Ziel. „Grundsätzlich haben wir nichts gegen diese zweite Gasröhre einzuwenden“, schreibt die IG Landschaftsschutz Mühlviertel im jüngsten Erdkabel-Rundbrief. Man vertrete jedoch das Anliegen, dass die 110-kV-Stromleitung parallel zur Gasleitung in die Erde verlegt wird.

Bescheid lässt auf sich warten

Im Rundbrief kritisiert IG-Sprecher Rudolf Niederwimmer auch die aktuelle Verzögerung in Sachen 110-kV-Leitung. Seit rund einem Jahr wartet man auf das Ergebnis der mündlichen UVP-Verhandlungen: „Zuerst hieß es, der Bescheid ergeht im Sommer, dann im September, dann im Herbst. Mittlerweile ist der Winter ins Land gezogen und der Bescheid lässt noch immer auf sich warten.“ Außerdem rüstet man sich seitens der IG für einen Gang zum Obersten Gerichtshof: „Wir müssen leider davon ausgehen, dass der zu erwartende UVP-Bescheid sehr netzbetreiberfreundlich ausfallen wird. Unsere Anwälte werden in Folge die notwendige Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob das BVwG noch im Jahr 2026 eine Verhandlung ansetzt und womöglich im selben Jahr auch gleich ein Urteil fällen wird, bleibt spannend.“

Neues Gesetz gibt Hoffnung

Hoffnung setzt die Initiative auf das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz („Billigstromgesetz“): Bis zu einem Mehrkostenfaktor von 1,8 soll eine 110-kV-Leitung verpflichtend als Erdkabel errichtet werden. „Das ist machbar. Allerdings: Wir können annehmen, dass schon getüftelt wird, wie man das umgehen könnte. Nur, so einfach wird es nicht werden, prüfen wird das Ganze die E-Control“, schreibt Niederwimmer. Man erhofft sich im neuen Jahr Antworten und Entscheidungen.


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