Arbeiterkammer Rohrbach erkämpft Entschädigung für Saisonkräfte
BEZIRK ROHRBACH. Die Arbeiterkammer Rohrbach verhalf zwei jungen Saisonkräften zu ihrem Recht.

Die beiden Männer, 23 und 25 Jahre alt, waren als „Housekeeper“ in einem Hotel im Salzkammergut auf Vollzeitbasis beschäftigt. Sie sorgten für Sauberkeit in den Gästezimmern und öffentlichen Bereichen.
Zu Saisonende im Frühling 2026 wurde den zwei Beschäftigten vom Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen. Weil sie vermuteten, dass bei der Endabrechnung etwas nicht stimmte, wandten sie sich an die AK Rohrbach. Schnell stellte sich heraus, dass Kündigungsfrist und -termine nicht eingehalten wurden. Die Arbeiterkammer intervenierte beim ehemaligen Arbeitgeber und erreichte, dass die Kündigungsfrist und die daraus fällig werdende Kündigungsentschädigung neu berechnet wurden. Schließlich zahlte der Arbeitgeber jeweils 1.250 Euro als Lohn, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung aus.
AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen umgehend an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden.








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